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Nachricht vom 17.04.2012    

Grüne in der VG Asbach befürworten Wohnbauflächenbegrenzung

Unverständnis für Kritik der Mehrheitsparteien an der regionalen Raumordnungsplanung - Bedarf um das Fünffache überschritten

Asbach. Der Verbandsgemeinderat hatte den Entwurf der Planungsgemeinschaft Mittelrhein/Westerwald für einen regionalen Raumordnungsplan abgelehnt. Im Raumordnungsplan sind Grenzwerte für die Ausweisung von neuen Wohngebieten vorgesehen. Planerisch haben alle Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Asbach diese Grenzwerte jetzt schon überschritten.

Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen ist deshalb nach Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Verbandsgemeinderats nur noch eingeschränkt möglich. Zwar können noch andere als die bisherigen Bebauungsgebiete ausgewiesen werden, aber nur, wenn dafür noch nicht verwirklichte Bauflächen gestrichen werden. Bei der Ausgleichsberechnung müssen existierende Baulücken innerhalb der Ortschaften einbezogen werden. Das kritisiert die Mehrheit der Asbacher Kommunalpolitiker. Der Flächenausgleich erfolge nicht in dem von ihnen gewünschten Verhältnis 1:1.

Die Ablehnung der neuen Raumordnungsplanung durch die Mehrheit des Asbacher Verbandsgemeinderats kritisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat. In einer Anfang der Woche (16.4.) veröffentlichten Mitteilung schreiben Dr. Roland Kohler und Elisabeth Bröskamp: „Die Neuregelung der Siedlungsentwicklung und damit der Flächennutzungsplanung in Rheinland-Pfalz durch den Landesentwicklungsplan IV und die nachfolgende regionale Raumordnungsplanung ist erforderlich geworden zum einen aufgrund des Rückgangs der Bevölkerung und zum anderen wegen der in den Gemeinden von Rheinland Pfalz teilweise in groteskem Ausmaß angesammelten Wohnbauflächenvorräte. Dies gilt auch für die Verbandsgemeinde Asbach, die im Durchschnitt das Fünffache der von der Raumordnungsplanung festgelegten Schwellenwerte umfasst.“ Nach Berechnungen der Grünen halten die vier Gemeinden Asbach, Windhagen, Buchholz und Neustadt 124 Hektar an Flächen vor. Der Bedarf bis 2020 liege bei nur 27 Hektar.

Das Urteil der Grünen über die Asbacher Kommunalpolitik fällt vernichtend aus: „Wer so sträflich seine Planungshoheit über mehr als ein Jahrzehnt missbraucht, der braucht sich nicht über die Beschneidung seiner Hoheit beklagen und nach den Gerichten rufen.“ Die Oppositionsparteien in den Räten hätten seit zehn Jahren vor der Fehlentwicklung gewarnt. Die Grünen kritisieren auch die bei den Planaufstellungen entstandenen erheblichen Kosten.



Die Grünen unterstellen den Mehrheitsparteien in der Verbandsgemeinde, im Rahmen ihrer Flächennutzungsplanung Einzelinteressen bedienen zu wollen.


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