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Nachricht vom 09.05.2020    

Hallerbach weist Forderung höherer Grundsteuer scharf zurück

"Die jüngst erneuerte Forderung des Landesrechnungshofs, die Kommunen sollten die Grundsteuer B erhöhen, kommt zu einer Zeit, in der die Bürgerinnen und Bürger wohl überhaupt kein Verständnis hierfür aufbringen werden", teilt der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach in einer Pressemitteilung mit.

Symbolfoto

Kreis Neuwied. Hallerbach: "In der gegenwärtigen Phase, in der viele Menschen und Betriebe teils große Existenznöte zu bekämpfen haben, können wir doch nicht einfach hergehen und bei den Menschen von dem wo es ohnehin zurzeit hinten und vorne fehlt - nämlich Geld - per höherer Steuer abkassieren. Hier sehen wir vielmehr das Land in der Pflicht, finanziell seinen Kommunen zu helfen."

"Wir würden unseren Mitbürgern schlichtweg Unzumutbares abverlangen. Kurzarbeit, ansteigende Arbeitslosigkeit, Mehrbelastungen durch vorübergehende Schul- und Kitaschließungen, Mobilitätsbeschränkungen und vieles mehr beanspruchen die Betroffenen nicht nur logistisch sondern teils auch in erheblichem Maße finanziell. Da gibt es überhaupt keinen Spielraum, der es uns als Kommunen gestatten würde, noch tiefer in die Taschen der Menschen zu greifen", macht Hallerbach weiter deutlich. Er sieht vor allem die Liquidität von Bürgern und Unternehmen aller Art gefährdet. So könne beispielsweise bei Unternehmen die Grundsteuer mehrere tausend Euro betragen. Wer jetzt auf höhere Einnahmen spekuliere habe dann später möglicherweise Insolvenzen zu verantworten, befürchtet der Landrat.

"Jetzt Steuererhöhungen zu fordern, widerspricht all den Bemühungen, die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise abzumildern. Auch die Kommunen erkennen die gesetzliche Vorgabe des Haushaltsausgleichs nach der Gemeindeordnung an. Es ist jedoch die finanzielle Verantwortung des Landes gegenüber den Kommunen, dafür sorgen, dass deren chronische Unterfinanzierung beendet und ein finanzieller Rettungsschirm für die Kommunen aufgespannt wird. Seit Jahren kämpfen wir für eine gerechte und auskömmliche Finanzausstattung. Dies wird vom Land permanent ignoriert und nun fordert das Land die Städte und Gemeinden auf, dass wir uns dieses Geld doch einfach vom Bürger abkassieren sollten. So einfach werden wir als Kommunen das nicht hinnehmen!", macht Achim Hallerbach deutlich.

Auch Landkreistag sowie Gemeinde- und Städtebund kritisieren das Ansinnen des Rechnungshofs. Sie teilten mit: "Die Auffassung, dass Kommunen auch in der Corona-Krise vertretbare Einnahmeverbesserungen herbeiführen und die Grundsteuer B anheben sollen, verkennt die aktuelle Lage und ist aus kommunaler Sicht nicht nachvollziehbar."



Die Grundsteuer besteuert den Grund und Boden einschließlich der Gebäude. Gegenstand der Grundsteuer B sind Grundstücke mit Wohnbebauung und betreffen somit Eigentümer wie Mieter gleichermaßen.

"Angesichts der zu erwartenden Dimension der wegbrechenden kommunalen Steuereinnahmen in der Krise ist auch die Forderung des Landesrechnungshofs, an den freiwilligen Leistungen zu sparen, befremdlich. Selbst wenn man diese alle streichen würde und damit das Geld für straßengebundenen ÖPNV, Kultur, Tourismus, Schwimmbäder, Vereine oder Spielplätze, wären das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, der aber gerade für die Bürgerinnen und Bürger viel ausmachen würde", schreiben die beiden Spitzenverbände hierzu.
(PM)


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