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Nachricht vom 20.10.2017    

Sozialleistungen für EU-Bürger in Blick genommen

Die Frage, auf welche Sozialleistungen EU-Bürger in Deutschland Anrecht haben, ist komplex. Eine Arbeitsgruppe des städtischen Beirates für Migration und Integration widmete sich jetzt intensiv diesem Thema. Beim Treffen der Arbeitsgruppe (AG) Arbeitsmarktintegration des Neuwieder Migrations- und Integrationsbeirates thematisierten die Gremiumsmitglieder die rechtlichen Ansprüche auf soziale Leistungen, die EU-Bürger in Deutschland haben.

Michael Brandt (3. von links) informierte Mitglieder des Neuwieder Migrations- und Integrationsbeirates über leistungsrechtliche Ansprüche der EU-Bürger. Foto: Pressebüro Neuwied

Neuwied. Dabei warfen sie die Frage nach den Zugangsvoraussetzungen auf. Cataldo Spitale, der stellvertretende AG-Sprecher, stellte fest, dass der Leistungsanspruch und vor allem die Anforderungen, die EU-Bürger erfüllen müssen, um Leistungen zu erhalten, den Betroffenen kaum bekannt sind. Das führe oft zu Missständen und Enttäuschungen. „Da muss noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden, denn vor allem soziale Leistungen wie das Arbeitslosengeld sind von existenzieller Bedeutung“, wusste Spitale aus seiner ehrenamtlichen Arbeit zu berichten. Ilhan Sandayuk, Beiratsvorsitzender und AG-Sprecher schlug vor, eine öffentliche Informationsveranstaltung zu diesem Thema zu organisieren. „So lassen sich offene Fragen klären“, hofft Sandayuk.

Für den Fachworkshop „Leistungsrechtliche Ansprüche von EU-Bürger – Information und Dialog“, der in der VHS Neuwied stattfand, hatte die AG Michael Brandt gewonnen. Der Teamleiter „Leistung“ im Jobcenter gab den Teilnehmern in seinem zweistündigen Vortrag einen tiefen Einblick in die sozialleistungsrechtlichen Ansprüche von Unionsbürgern nach dem Sozialgesetzbuch II. Dabei ging es um die Voraussetzungen, die Antragstellung und dem Leistungsumfang. Wichtiges Ergebnis der gemeinsamen Diskussion: Nicht jeder EU-Bürger kann sich auf das Gewähren von Sozialleistungen berufen. So besteht beispielsweise während der Arbeitssuche in Deutschland kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Die Teilnehmer stellten im Verlauf des Workshops fest, dass ein Zuzug ohne Arbeitsstelle und deutsche Sprachkenntnisse enorme Risiken mit sich bringt. Anhand kurzer Beispiele vertieften die Workshop-Teilnehmer ihre Kenntnisse noch. Natürlich bot das Thema auch reichlich Stoff für leidenschaftliche Diskussionen.



In Namen der Teilnehmer dankte Dilorom Jacka, die Integrationsbeauftragte der Stadt, Michael Brandt für seine erkenntnisreichen Ausführungen. „Dieser Vortrag verdeutlichte einmal mehr, dass in einem Rechtstaat Rechte mit Pflichten einhergehen und Leistungsansprüche an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Das gilt für EU-Bürger genauso wie für deutsche Staatsbürger“, resümierte Jacka. „EU-Bürger sind gut beraten, sich im Vorfeld genau zu informieren, um Risiken zu minimieren und mögliche Enttäuschungen zu vermeiden“, fasste der stellvertretende Beiratsvorsitzender Raffaele Zampella zusammen.


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