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Nachricht vom 15.02.2017    

Neue Regelung für Abfallanlieferungen im Kreis

Die Kreisverwaltung informiert darüber, dass Anlieferer von Sperrmüll und Baustellenabfällen einschließlich Bauschutt ab sofort eine Erklärung unterschreiben müssen. Dies gilt auch für private Anlieferungen zu den Wertstoffhöfen Linz, Neuwied und Linkenbach.

Die Anlieferung von Sperrmüll und Baustellenabfällen einschließlich Bauschutt ist nur noch mit schriftlicher Erklärung möglich, dass keine gefährlichen Abfälle enthalten sind. Foto: grz

Kreis Neuwied. Mit dieser Erklärung bestätigt der Anlieferer, dass er keine gefährlichen Abfälle wie Asbest, Mineralfasern oder Teer „unerlaubt und ungesehen“ in die Container abgeworfen hat. Der Hintergrund: Eine Vermischung von gefährlichen Abfällen mit Sperrmüll oder anderen Abfällen ist unzulässig. Gefährliche Abfälle müssen aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes zwingend separat erfasst und speziellen Entsorgungswegen zugeleitet werden.

Die Abgabe von Glasfasern, Steinwolle, Asbest und teerhaltigen Abfällen kann deshalb nur getrennt voneinander und nur am Wertstoffhof Linkenbach erfolgen. Wegen der Verwechslungsgefahr von Bitumen und Teer müssen auch Dachpappe, Schweißbahnen, Onduline und ähnliches in Linkenbach abgegeben werden.



Die Anlieferungserklärung sollte nach Möglichkeit bereits vor einer geplanten Anlieferung unter www.abfall-nr.de heruntergeladen und vorbereitet werden. Das vermindert Wartezeiten an den Wertstoffhöfen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis für diese notwendig gewordene Maßnahme. Info: Bürgertelefon der Abfallberatung, Telefon 02631 803-308.


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