Werbung

Nachricht vom 13.02.2016    

Raser will nach tödlichem Unfall Kosten von Steuer absetzen

Am 11. November 2009 ist Unternehmer B. bei Freilingen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Er übersieht ein Mofa-Roller, auf dem zwei Mädchen unterwegs sind. Ein Mädchen stirbt, das zweite Mädchen ist querschnittsgelähmt. Der Unternehmer wird verurteilt. Er will die Prozesskosten von rund 66.000 Euro von der Steuer absetzen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sagt im Prozess nein.

Das Unfallfahrzeug. Archivfoto: Ralf Steube

Freilingen. Der Unternehmer B. war nach einem Geschäftstermin im November 2009 auf dem Heimweg in die Verbandsgemeinde Selters. Bei Freilingen zeigte sein Tacho rund 120 Stundenkilometer, so stellte es das Gericht fest. Erlaubt sind 70 Stundenkilometer. Er übersah ein Mofa, das mit zwei Mädchen besetzt war. Eine 16-Jährige starb, das zweite Mädchen ist seither querschnittsgelähmt. Nach mehreren Prozessen wurde der Unternehmer zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Seine Gerichtskosten und die Kosten der Verteidigung belaufen sich auf rund 66.000 Euro. Diesen Betrag machte B. bei seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt lehnt ab, es kommt zur Klage.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) ist da anderer Meinung als der Steuerpflichtige. In seinem Urteil mit den AZ 4 K 1572/14 hat es die Absetzbarkeit abgelehnt.

In dem Urteil heißt es unter anderem: „Das Fahren des Klägers mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit an teilweise unübersichtlicher Stelle, das den Tod eines Menschen und die Querschnittslähmung einer weiteren Person zur Folge hatte, gehörte nicht zum Pflichtenkreis seiner Tätigkeit als Geschäftsführer, sondern findet seine Ursache in einer - seinerzeit - in der Persönlichkeit des Klägers liegenden rücksichtlosen Verkehrsgesinnung.“



Weiter führt das Gericht aus: „Kosten der Strafverteidigung, die einem wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar (vgl. BFH, Urteil vom 14. Mai 2014 - X R 23/12). Nach alledem kann der Kläger die finanziellen Folgen seiner Straftat nicht über das Einkommensteuerrecht auf die Allgemeinheit abwälzen.“

Die Revision ist nicht zugelassen worden. Die Nichtzulassung der Revision kann allerdings durch Beschwerde angefochten werden. (woti)



Jetzt Fan der WW-Kurier.de Lokalausgabe Selters auf Facebook werden!


Anmeldung zum NR-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Neuwied.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Bunte Kunst im Straßenhauser Park war gut gekühlt

Straßenhaus. So blieben nur die wetterfesten Kunstwerke und deren Schöpfer vor Ort, erstere zum Teil mit Plastikfolie geschützt, ...

Schowen feierte Dorffest und trug Dorfolympiade aus

Giershofen. Am Dorfgemeinschaftshaus in Schowen war am späten Samstagnachmittag viel Betrieb. Der Duft von Gegrilltem lag ...

Riskantes Überholmanöver in Mülheim-Kärlich führt zu schwerem Verkehrsunfall

Mülheim-Kärlich. Am Freitag (31. Mai), gegen 13.15 Uhr, wurde die örtliche Dienststelle über einen gravierenden Verkehrsunfall ...

Versuchter Telefonbetrug durch falsche Polizisten in Rheinbreitbach

Rheinbreitbach. Am Samstagabend (1. Juni), 20.45 Uhr, erhielt ein 91-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Unkel einen unerwarteten ...

Konflikt eskaliert: Schlägerei um Geld am Bahnhof in Bad Hönningen

Bad Hönningen. Am 1. Juni, kurz vor 18 Uhr, ging bei der Polizeiinspektion Linz eine Meldung über eine Schlägerei mit mehreren ...

Deichstadtfest in Neuwied bietet 100 Stunden Livemusik auf fünf Bühnen an einem Wochenende

Neuwied. Die Stadt zwischen Rhein und Westerwald zeigt sich von seiner musikalischen Seite: Vom 11. bis 14. Juli verwandelt ...

Weitere Artikel


Die FDP steht für Menschlichkeit, Ordnung und Sicherheit

Ockenfels. Selbsternannte Bürgerwehren wachsen aus dem Boden. Flüchtlinge oder fremdaussehende Menschen werden unter Generalverdacht ...

Kirche 1914: „Mit Gott in den heiligen Krieg“

Neuwied-Oberbieber. Fassungslos musste man hören, dass die Kirche sich 1914 das Motto gab „Mit Gott in den heiligen Krieg“ ...

TC Rheinbrohl: Fünf Mannschaften machen Aufstieg perfekt

Rheinbrohl. Einen glatten Durchmarsch legte die Mannschaft der Herren 60 und Herren 40 hin. Beide Mannschaften wurden ungeschlagen ...

Neuwieder Bären entzaubern Spitzenreiter Duisburg

Neuwied. Es war eine unfassbare Energieleistung des Neuwieder Kollektivs, aus dem die wie entfesselt aufspielenden Björn ...

Alexander Schweitzer auf Stippvisite im Kreis Neuwied

Neuwied/Hausen. Zunächst machte Alexander Schweitzer einen Zwischenstopp in Neuwied. Der Landtagsabgeordnete Fredi Winter ...

Rezension: René Borbonus: „Klarheit“

Region. Wie gelangt man trotzdem zu klaren Informationen? Das setzt Bereitschaft zum Zuhören und der Offenheit gegenüber ...

Werbung