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Nachricht vom 08.07.2015    

In Kalenborn wird neues Regenrückhaltebecken gebaut

Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, überreichte heute im Auftrag von Umweltministerin Ulrike Höfken der Ortsgemeinde Vettelschoß-Kalenborn einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 588.410 Euro zur Verbesserung der Regenrückhaltung.

SGD Nord, Dr. Thomas Lenhart; Werkleiterin "Abwasser" Linz Dagmar Stirba, Bürgermeister VG Linz Hans-Günter Fischer, Präsident der SGD Nord Dr. Ulrich Kleemann, Bürgermeister VG Asbach Lothar Röser, Ortsbürgermeister Vettelschoß Heinrich Freidel, Werkleiter "Abwasser" Asbach Andreas Fulda (von links). Foto: privat

Vettelschoß. „Jetzt kann der Umbau des bestehenden Regenüberlaufbeckens mit einer Gesamtsumme von etwa 980.700 Euro beginnen und damit ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Abwasserbeseitigung und Gewässerbewirtschaftung in Kalenborn geleistet werden“, erklärte Ulrich Kleemann während der Übergabe des Bescheides an den Vorsitzenden des Abwasserzweckverbandes Linz-Asbach, Bürgermeister Hans-Günter Fischer.

„Als das Kanalnetz der Ortsgemeinde Vettelschoß-Kalenborn überprüft wurde zeigte sich, dass das in Kalenborn unterhalb des Oberwillscheider Weges gebaute Regenüberlaufbecken nicht ausreichend ist. Jetzt können wir mit dem stattlichen Betrag des Landes in die Umsetzungsphase für die Anpassung an die neuen Anforderungen eintreten“, freut sich Bürgermeister Hans-Günter Fischer.

Aufgabe eines Regenrückhaltebeckens ist es, die bei Starkniederschlägen auftretenden Wassermassen, aufzufangen und anschließend wieder kontrolliert verzögert abzulassen. Durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG) und die Abwasserverordnung (AbwV) werden Anforderungen an die Anlagen definiert und Ablaufgrenzwerte für Einleitungen aus Kläranlagen in Abhängigkeit der jeweiligen Ausbaugröße der Anlage festgelegt. Zur Einhaltung dieser Grenzwerte müssen bestehende Anlagen in einer angemessenen Frist angepasst beziehungsweise neu errichtet werden.



In Kalenborn wurde 1987 nur die erste Baustufe einer Maßnahme zum Bau eines Regenrückhaltebeckens umgesetzt. Die wasserrechtliche Erlaubnis war befristet bis 2007 und sah eine Einleitungsmenge von 2.795 Liter pro Sekunde in den Erpeler Bach basierend auf der damals erwarteten Entwicklung vor. Die tatsächliche Einleitungsmenge lag jedoch deutlich darüber, so dass die bestehende Regenrückhaltung nicht mehr den aus Sicht des Gewässerschutzes notwendigen aktuellen Anforderungen entsprach.

Zur Lösung des Problems fanden verschiedene Gespräche mit der SGD Nord statt. Vereinbart wurde eine komplett neue Planung unter Einbeziehung des vorhandenen Regenüberlaufbeckens. Für eine reduzierte Einleitung des Abschlagswassers aus dem Regenüberlauf ist nun ein zentrales Regenrückhaltebecken vorgesehen. Umgesetzt wird ein offenes Erdbecken über dem vorhandenen unterirdischen Bauwerk unterhalb der Ortslage Kalenborn, mit einem Volumen von 5.540 Kubikmetern und einer Einleitungsmenge von 1.650 Liter pro Sekunde.


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