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Nachricht vom 18.02.2021
Politik
Konzept für Kita-Sozialarbeit beraten
Das neue Kita-Zukunfts-Gesetz beinhaltet noch viele offenen Fragen und Unwägbarkeiten für die Kita-Leitungen und die Träger.
SymbolfotoKreis Neuwied. Eine „Baustelle“ ist die Anwendung und der Einsatz der Gelder aus dem sogenannten „Sozialraumbudget“. Wie können künftig die Mittel, die auch andere bisherigen Aufgaben und Funktionen „aufsaugen“, überhaupt eingesetzt werden? In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den Kreisjugendamtsbezirk hat das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit (IBEB) im Auftrag des Kreisjugendamtes über die Entwicklung eines Konzeptes zum Sozialraumbudget berichtet. „Mit dem neuen Kindertagesstättengesetz erhalten wir ab Mitte des Jahres Mittel, die es uns ermöglichen, Stellen für die Sozialarbeit im KiTa-Bereich einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen“, begründet Landrat Achim Hallerbach die konzeptionellen Überlegungen für eine Sozialarbeit im KiTa-Bereich.

Mit der Entscheidung, die Förderung der Sozialarbeit in den Kindertagesstätten zu nutzen, ist die Entwicklung eines Konzeptes unumgänglich und Bestandteil der Beantragung. „Es ist uns wichtig, den Jugendhilfeausschuss über die Arbeit des Jugendamtes, insbesondere wenn es um grundlegende Entwicklungen geht, auf dem Laufenden zu halten und auch über Zwischenergebnisse zu informieren“, so Landrat Achim Hallerbach.

In Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendamt und den Kindertagesstätten hat das IBEB die Eltern und KiTa-Leitungen befragt und in Workshops mit den verschiedenen Akteuren im Bereich der Jugendhilfe (unter anderem auch KiTa-Vertreter, Beratungsstellen) erste Ansätze eines Konzeptes erarbeitet. „Zurzeit wird eine Sozialraumanalyse erstellt, mit der über verschiedene Indikatoren die Notwendigkeit in den verschiedenen Regionen im Landkreis Neuwied abgebildet werden soll“, erklärt Kita-Referatsleiterin Kerstin Neckel. Eine erste Analyse zeigt, dass sich dabei unterschiedliche Entwicklungen zum Beispiel hinsichtlich der Hilfebedarfe, Armutslagen abbilden lassen, die dann Eingang in die weitere Entwicklung des Konzeptes finden sollen.

Bei Einrichtung der Stellen dürfen 60 Prozent aus dem Topf „Sozialraumbudget“ finanziert werden. Die übrigen 40 Prozent müssen durch den Landkreis Neuwied erbracht werden. „Der Zeitplan des Kreisjugendamtes und des IBEB sieht vor, dass ein Konzept in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den Kreisjugendamtsbezirk im April 2021 den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden kann“, betont Landrat Achim Hallerbach.
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