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Nachricht vom 22.01.2021
Politik
Bedrohung durch Vogelgrippe, Blauzungenkrankheit und Schweinepest
Tierseuchenbekämpfung ist im Sinne der Gesundheit von Tieren und Menschen außerordentlich wichtig und wird daher von Kreis-Veterinärämtern und dem Landesuntersuchungsamt überwacht.
Hühner sind durch die hochansteckende Vogelgrippe bedroht. SymbolfotosRegion. Neben der Afrikanischen Schweinepest, die über die Hauptüberträger Wildschweine zurzeit die größte Bedrohung für unsere Hausschweine darstellt (Wir berichteten) und der immer wieder bei Wiederkäuern wie Schafen, Rindern und Ziegen grassierenden Blauzungenkrankheit, besteht aktuell
Verdacht auf Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis.

Vogelgrippe möglicherweise auf dem Vormarsch
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) weist darauf hin, dass bei einer verendeten Hawaiigans aus einem Vogelpark im Rhein-Pfalz-Kreis das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen wurde. Die Bestätigung des Ergebnisses durch das Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) steht noch aus. Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt, lässt weitere Tiere auf den Erreger untersuchen und führt epidemiologische Untersuchungen durch.

Alle Vögel des Vogelparks werden jetzt aufgestallt. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden die getroffenen Maßnahmen überprüft und angepasst.

Seit Oktober 2020 breitet sich eine hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch Geflügelbestände oder Tierparks betroffen. Ob es sich bei dem Nachweis im Rhein-Pfalz-Kreis um den gleichen hochansteckenden Erreger handelt, wird die Untersuchung des Friedrich-Loeffler-Instituts zeigen.

Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit verschiedenen Hygiene-Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden. Wir werden diese veröffentlichen, falls sich die Vogelgrippe nach Norden ausbreiten sollte.

2021 finden wieder Untersuchungen auf Blauzungenkrankheit statt
Wichtiger Hinweis für die Tierhalter und Tierärzte im Land: Seit dem 1. Januar 2021 werden im Institut für Tierseuchendiagnostik des Landesuntersuchungsamtes (LUA) wieder Handelsuntersuchungen auf Blauzungenkrankheit, eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern durchgeführt. Die Untersuchungen waren im April 2020 im Zuge der Corona-Pandemie vorübergehend eingestellt worden, um die dadurch frei gewordenen Laborkapazitäten bis zum Jahresende für die Diagnostik von SARS-CoV-2 zu nutzen. Ab dem 1. Januar 2021 können die Handelsuntersuchungen auf Blauzungenkrankheit nun wieder uneingeschränkt durchgeführt werden.

Für die gemäß den geltenden Bestimmungen erforderliche molekularbiologische Untersuchung auf Blauzungenkrankheit im Rahmen des Handels ist die Einsendung von EDTA-Blutproben in Verbindung mit elektronisch erstellten Untersuchungsanträgen aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) erforderlich. Die Untersuchungen werden arbeitstäglich durchgeführt und die Ergebnisse schriftlich an den Besitzer, den einsendenden Tierarzt sowie die zuständige Veterinärverwaltung mitgeteilt. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden zudem arbeitstäglich in HIT eingestellt.

Die Kosten für die Untersuchung belaufen sich auf 6,25 Euro pro Probe und werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Die für die Untersuchung erforderlichen barcodierten EDTA-Blutprobenröhrchen werden den praktizierenden Tierärzten vom Institut für Tierseuchendiagnostik auf Anfrage zur Verfügung gestellt:
Landesuntersuchungsamt, Institut für Tierseuchendiagnostik,
Blücherstr. 34, 56073 Koblenz, Telefon: 0261/9149-599;
E-Mail: poststelle.itsd(at)lua.rlp.de. htv
     
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