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Nachricht vom 15.01.2021
Politik
SGD Nord überwacht Arbeitsschutz auf Straßenbaustellen
Schon wieder ein Stau! Meist ist dies die erste Reaktion, wenn eine Baustelle den fließenden Verkehr auf einer Autobahn behindert. Doch diese Baustellen erfüllen natürlich einen Zweck, dienen sie doch der Instandhaltung unserer Straßen. Überdies hinaus sind Autobahnbaustellen aber auch der Arbeitsplatz für viele Menschen.
Bei Straßenbaustellen müssen die Bauarbeiter oft nah am fließenden Verkehr arbeiten. Foto: SGD NordKoblenz. Diese arbeiten hier oft unter Zeitdruck und – wegen des vorbeifließenden Verkehrs – unter nicht ganz ungefährlichen Bedingungen. Im nördlichen Rheinland-Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) für die Einhaltung vieler wichtiger Vorschriften zum Schutz des Menschen am Arbeitsplatz zuständig. Das gilt natürlich auch für Straßenbaustellen.

Aus diesem Grund hat sie aktuell mehrere Straßenbaustellen auf Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitsschutz, die in der Arbeitsstättenregel ASR A5.2 festgelegt sind, überprüft. Es gibt diverse Arten von Straßenbaustellen: Baustellen mit Vollsperrung der Straße, mit Ampelregelung oder mit einer Einbahnstraßenreglung. Auch in ihrer Dauer unterscheiden sie sich. Insbesondere die Baustellen von kürzerer Dauer sind meist Wanderbaustellen oder Baustellen, die kurzfristig eingerichtet werden mussten. Diese werden oft nur mit einfachen Mitteln zum Schutz der Bauarbeiter vor dem fließenden Verkehr abgegrenzt – beispielsweise durch Pylonen oder Warntafeln. Diese Baustellen sind leider nach wie vor ein Unfallschwerpunkt.

Als positives Ergebnis der Überprüfungen kann allerdings festgehalten werden, dass die Einrichtungen der Baustellen meistens keine gravierenden Mängel bezüglich des Arbeitsschutzes aufwiesen. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ist die Geschwindigkeit der Autos, die an den Baustellen vorbeifahren, nicht planbar. Hohe Geschwindigkeiten führen oft zu gefährlichen Situationen für die Arbeiter. Auch bei Termindruck sollten Verkehrsteilnehmer daher Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten, um das Personal auf den Baustellen nicht zu gefährden.

Auch wenn es gerade witterungsbedingt kein Thema ist: Auf Straßenbaustellen gehen auch Gesundheitsgefahren von intensiver UV-Strahlung aus, die bei fortdauernder Einwirkung Hautkrebs auslösen können. Umso wichtiger ist es, die Verantwortlichen vor Ort und die Menschen, die unter freiem Himmel arbeiten müssen, für mögliche Gefahren zu sensibilisieren.

Weitere Informationen unter https://sgdnord.rlp.de/de/startseite/. (PM)
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