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						| Nachricht vom 07.01.2021 | 
					 
					
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						| Zulassung der Partei „Ich tu’s - Die Bürger“ zur Landtagswahl abgelehnt  | 
					 
					
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						| Der Kreiswahlausschüsse des Wahlkreises 3 - Linz am Rhein /Rengsdorf und des Wahlkreises 4 - Neuwied haben bezüglich der Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Landtagswahl am 14. März 2021 getagt und entschieden. | 
					 
					
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						 Neuwied. Am Mittwoch, den 6. Januar 2021 tagten im Amalie-Raiffeisen-Saal der Volkshochschule Neuwied die Kreiswahlausschüsse des Wahlkreises 3- Linz am Rhein / Rengsdorf und des Wahlkreises 4- Neuwied. Tagesordnungspunkt war jeweils die Zulassung der Wahlvorschläge für die Landtagswahl am Sonntag, den 14. März 2021. Neben dem Vorsitzenden Landrat Achim Hallerbach waren sechs Beisitzer für den Wahlkreis 3 und den Wahlkreis 4 sowie einige Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge anwesend. 
  
Landrat Achim Hallerbach berichtete zunächst über die Vorprüfung der Wahlvorschläge. Für den Wahlkreis 3 wurden sieben Wahlvorschläge und für den Wahlkreis 4 wurden acht Wahlvorschläge fristgerecht eingereicht. 
  
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 3 beschloss sodann einstimmig die Zulassung aller eingereichten Wahlvorschläge wie folgt: 
1. SPD, 2. CDU, 3. FDP, 4. GRÜNE, 5. FREIE WÄHLER, 6. Die Linke, 7. AfD. 
  
Im Anschluss beschloss der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 4 die Zulassung von 7 eingereichten Wahlvorschlägen wie folgt: 
1. SPD, 2. CDU, 3. FDP, 4. GRÜNE, 5. FREIE WÄHLER, 6. Die Linke, 7. AfD. 
	 
Der eingereichte Wahlvorschlag der Wählervereinigung „Ich Tu´s–DIE BÜRGER- Initiative e.V.“ wurde aufgrund der fehlenden Feststellung der Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung, insbesondere aufgrund der örtlich begrenzten Einflussnahme der politischen Willensbildung bezogen auf das gesamte Landesgebiet Rheinland-Pfalz, zurückgewiesen. „Für die Zulassung eines Wahlvorschlages ist das Vorliegen der Eigenschaft als mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung zwingend erforderlich. Aufgrund des zugrundeliegenden Sachverhaltes konnte diese nicht hinreichend festgestellt werden“, erklärte der Kreiswahlleiter. 
  
Wird ein Wahlvorschlag zurückgewiesen, weil für die Wahl die Anerkennung als Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung abgelehnt wird, kann diese bis zum 9. Januar 2021 Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erheben. 
  
Folgende Wahlvorschläge (an zweiter Stelle stehen die Ersatzbewerber) sind somit zugelassen: 
Wahlkreis 3: 
SPD: Hühner, Jürgen, Hausen/ Wied; Schlüter, Marie-Christin, Koblenz 
CDU: Demuth, Ellen, Linz a.Rh.; Fischer, Pierre, Waldbreitbach 
FDP: Henning, Sabine, Dattenberg; Amberg, Philipp, Linz a. Rh. 
GRÜNE: Wolf, Holger, Leubsdorf; kein Ersatzbewerber 
FREIE WÄHLER: Bernardy, Hermann, Asbach; Bernardy, Judith, Asbach 
DIE LINKE: Henke, Julia, Roßbach; kein Ersatzbewerber 
AfD: Baltrock, Nick, Ehlscheid; Kutscher, Ute, Neuwied 
  
Wahlkreis 4: 
SPD: Horstmann, Lana, Neuwied; Lefkowitz, Sven, Neuwied 
CDU: Badziong, Pascal, Neuwied; Spohr, Hans-Dieter, Großmaischeid 
FDP: Mohr, Dennis, Neuwied; Heß, Christian, Neuwied 
GRÜNE: Köppl, Oliver, Isenburg; Wilke, Regine, Neuwied 
FREIE WÄHLER: Wefelscheid, Stephan, Koblenz; Altgeld, Christian, Döttesfeld 
DIE LINKE: Härtling, Tobias, Neuwied; kein Ersatzbewerber 
AfD: Bollinger, Dr., Jan, Neuwied; Seidel, Gerlinde, Dierdorf 
 
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