NR-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Kreis Neuwied
Nachricht vom 04.08.2020
Region
Coronafall in Kita Erpel - Tests durch Gesundheitsamt laufen
In der Kita Erpel (Verbandsgemeinde Unkel) gibt es einen bestätigten Coronafall. Dies teilte die Kreisverwaltung Neuwied mit. Die Eltern wurden durch die Kita-Leitung informiert und eine Coronatestung von Eltern, Kindern und Erzieherinnen in der Fieberambulanz Neuwied in Absprache mit dem Gesundheitsamt Neuwied veranlasst. Einen weiteren Fall gibt es in der Stadt Neuwied
SymbolfotoErpel. Die Ortsgemeinde Erpel als Träger der Kita wurde über einen positives Corona-Testergebnis bei einem Kind, welches die Kita besucht, informiert. Daraufhin haben die Ortsgemeinde und das Kreisgesundheitsamt Neuwied unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Der Kindergarten wurde durch Ortsbürgermeister Günter Hirzmann geschlossen. Insgesamt werden rund 60 Kindergartenkinder und etwa 20 Erzieherinnen getestet. Entsprechende Quarantänemaßnahmen von Kontaktpersonen und Informationen erfolgten noch am Mittwoch.

Landrat Achim Hallerbach erneuert in diesem Zusammenhang seinen Hinweis auf besondere Achtsamkeit und vor allem auf die Einhaltung von Hygienevorschriften. Vor allem weist er darüber hinaus auf die neuen Bestimmungen zu Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer - auch aus Nicht-Risikogebieten - hin: „Nach der neuesten Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 31. Juli haben alle Personen, die nach Deutschland einreisen, einschließlich Personen, die sich in einem Gebiet in Deutschland mit erhöhtem Infektionsrisiko nach Feststellung durch das Robert-Koch-Institut aufhalten oder aufgehalten haben, Anspruch auf einen Corona-Test - und zwar unabhängig von ihrem Versichertenstatus. Dies geht aus einer Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung hervor.“

Der Anspruch umfasst nicht nur den Abstrich und die Labordiagnostik, sondern auch das Gespräch und bei Bedarf die Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses über das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus. Alle getesteten Personen haben zudem Anspruch auf maximal einen Wiederholungstest. Voraussetzung für den Test ist, dass dieser innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise durchgeführt wird. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz.

Einen weiteren Fall gab es in der Stadt Neuwied, der im Zusammenhang mit einer Reiserückkehr aus einem Risikogebiet steht.
.
Die Fälle verteilen sich auf die Kommunen wie folgt:
Stadt Neuwied: 83 (+1)
VG Asbach: 40
VG Bad Hönningen: 19
VG Dierdorf: 6
VG Linz: 31
VG Puderbach: 10
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 32
VG Unkel: 26 (+1)



Nachricht vom 04.08.2020 www.nr-kurier.de