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Nachricht vom 04.07.2020
Region
Frau war Anlass für Schlägerei von zwei Männern
Die Polizei Linz schreibt in ihrem Wochenendbericht von einem Jugendlichen der unter Alkohol und Drogen unterwegs war und einem E-Bike-Fahrer ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz. In Bad Hönningen schlugen sich zwei Männer wegen einer Frau.
SymbolfotoKörperverletzung in Bad Hönningen
Am Freitag gerieten auf dem Bärenplatz in Bad Hönningen zwei männliche Personen in Streit. Im Verlauf der Auseinandersetzung schlug der 25-Jährige seinem zwei Jahre jüngeren Kontrahenten unter anderem mit der Faust ins Gesicht. Inhaltlich ging es bei der Konfrontation um verschiedene Ansichten bei dem Umgang mit einer gemeinsam bekannten weiblichen Person. Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eröffnet. Der Mann ist der Polizei bereits aus anderen Strafsachen hinreichend bekannt.

Jugendlicher fährt Mofa unter Betäubungsmitteleinfluss
Linz. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle eines Mofas stellten Beamte der Polizeiinspektion Linz am Samstagabend bei dem 15-jährigen Fahrzeugführer betäubungsmitteltypische Ausfallerscheinungen fest. Ein durchgeführter Test reagierte positiv auf Cannabis. Bei dem zwei Jahre älteren Soziusfahrer wurden geringe Mengen Cannabis aufgefunden uns sichergestellt. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Die Beschuldigten wurden im Anschluss an ihre Erziehungsberechtigen übergeben. Gegen die Jugendlichen wird nun wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen den Fahrzeugführer zudem wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.

E-Bike-Fahrer ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz
Am Freitagmorgen um 6:15 Uhr wurde der Fahrzeugführer eines E-Bikes durch eine Streife der Polizeiinspektion Linz in Rheinbreitbach einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Durch die Beamten konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit über 30 Stundenkilometer fährt. Der 29-jährige Fahrzeugführer ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem besteht für das E-Bike kein Versicherungsschutz. Gegen den Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
(PM Polizei)
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