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Nachricht vom 26.06.2020
Region
Polizei Straßenhaus stellt ganze Reihe von Verkehrsvergehen fest
In ihrem aktuellen Pressebericht gibt die Polizei in Straßenhaus etliche Verkehrsvergehen bekannt. Zwei Fahrer wurden ohne gültige Fahrerlaubnis erwischt. In einem Fall war die Betriebserlaubnis erloschen und in Asbach wurden Radmuttern gelöst.
SymbolfotoFahren ohne Fahrerlaubnis
Buchholz. Während der Streifenfahrt am Freitagnachmittag (26. Juni) in Buchholz sollte der Fahrer eines Kleinkraftrades kontrolliert werden. Zunächst versuchte er zu flüchten, konnte jedoch kurze Zeit später auf einem Feldweg angehalten werden. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

Gelöste Radmuttern an PKW
Asbach. Am vergangenen Dienstag wurden an einem PKW in Asbach Rauenhahn an dem vorderen linken Reifen durch unbekannte Täter die Radmuttern gelöst. Das Fahrzeug wurde noch rechtzeitig in eine Werkstatt gebracht, sodass sich der Reifen nicht komplett löste.
Zeugen werden gebeten, mögliche Hinweise bei der Polizei Straßenhaus, unter der Tel. 02634/9520 oder per Email: pistrassenhaus@polizei.rlp.de, zu melden.

Streitigkeiten nach gefährlicher Situation im Straßenverkehr
Döttesfeld. Am späten Freitagnachmittag (26. Juni) kam es zu Streitigkeiten zwischen zwei Motorradfahrern und zwei PKW-Insassen aufgrund eines Überholmanövers auf der Strecke von Flammersfeld nach Döttesfeld. An einem Waldweg vor Döttesfeld trafen die Beteiligten erneut aufeinander und es kam zu einer Körperverletzung zum Nachteil der Motorradfahrer. Die beiden Insassen des PKW flüchteten anschließend. Zeugen werden gebeten, mögliche Hinweise bei der Polizei Straßenhaus, unter der Tel. 02634/9520 oder per Email: pistrassenhaus@polizei.rlp.de, zu melden.

Erloschene Betriebserlaubnis und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Asbach. In der Nacht von Freitag auf Samstag (27. Juni) wurden zwei Leichtkrafträder in Asbach kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass einer der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Bei dem anderen Leichtkraftrad war die allgemeine Betriebserlaubnis aufgrund technischer Veränderungen erloschen. Der Halter der beiden Leichtkrafträder muss sich nun unter anderem wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
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