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Nachricht vom 17.06.2020
Politik
Antrag auf Abwahl Michael Mang - Wie geht es weiter?
Die Papaya-Koalition hat am 17. Juni in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass sie den Antrag auf Abwahl von Bürgermeister Michael Mang fristgerecht für die nächste Stadtratssitzung am 2. Juli gestellt hat. Die erforderlichen 25 Unterschriften seien eingereicht worden. Wie geht es nun weiter?
Am 2. Juli wird es spannend. Klappt die Abwahl? Grafik: NR-KurierNeuwied. Die Abwahl ist in der Gemeindeordnung gesetzlich geregelt. Der Antrag auf Abwahl muss mit mindestens der Hälfte der Stimmen vom Stadtrat gestellt werden. In Neuwied sind hierfür 25 Stimmen erforderlich. Die Papaya-Koalition hat 25 Ratsmitglieder (CDU 15, Grüne 7 und FWG 3). Außer Jörg Niebergall (FWG) hatten alle für die Abwahl unterschrieben und zusätzlich Dennis Mohr von der FDP, damit waren die 25 Stimmen zusammen.

Für die Abwahl in der Stadtratssitzung am 2. Juli sind 32 Ja-Stimmen erforderlich, egal wieviel Stadtratsmitglieder anwesend sind. Die SPD-Fraktion mit ihren 12 Mitgliedern hat schon erklärt, dass sie nicht für die Abwahl stimmt. Somit sind noch 36 Stimmen übrig, die sich wie folgt verteilen:
25 Papaya-Koalitionen
4 AfD
2 FDP
2 Linke
2 Ich tu’s
1 ehemals AfD-Fraktion Schmalebach

Die Abstimmung muss namentlich erfolgen und findet in öffentlicher Sitzung statt. Die Koalition hat in der Pressekonferenz erklärt, dass kein Fraktionszwang herrsche. Jedoch wird durch die namentliche Abstimmung ein gewisser Druck aufgebaut. Die AfD war genauso wie die SPD, offiziell nicht in den Abwahlantrag, eingebunden. Jedoch ist aus einem der beiden Lager mindestens eine Stimme erforderlich, damit der Abwahlantrag Erfolg hat. Aus den Reihen der AfD ist zu hören, dass sie den Antrag unterstützen wird.

Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dann ist Michael Mang mit sofortiger Wirkung freigestellt und ein neuer Bürgermeister ist zu bestimmen. Dazu steht im Koalitionsvertrag der Papaya wörtlich: „Sollte im Verlauf der Wahlperiode eine weitere Stelle im Stadtvorstand oder einer städtischen Gesellschaft besetzt werden müssen, liegt das Vorschlagsrecht bei der CDU.“ Es ist nicht davon auszugehen, dass von Seiten der SPD ein Kandidat zum Zuge kommen wird.

Zwei Szenarien sind realistisch: Die Abwahl ist erfolgreich oder sie scheitert. Was dann? Wir werden die beiden Möglichkeiten beleuchten.
woti
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