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Nachricht vom 16.05.2020
Politik
Hallerbach: Kritik an künftigem Nahverkehrsgesetz
Mit scharfer Kritik reagiert der Neuwieder Landrat Achim Hallerbach auf den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (NVG). Gerade bei der finanziellen Ausstattung der Kreis gäbe es keine konkreten Aussagen.
SymbolfotoKreis Neuwied. In einer Pressemitteilung schreibt Hallerbach: "Ich werte den neuen Gesetzentwurf so, dass er lediglich dazu da ist, neue Strukturen zu schaffen, mit denen das Land Rheinland-Pfalz größtmögliche Einflussnahme auf die Entscheidungen der Aufgabenträger vor Ort nehmen kann. Aussagen über zusätzliches frisches Geld, um den ÖPNV in der Fläche attraktiver zu gestalten oder klimapolitische Akzente zu setzen, gibt es in keinerlei Hinsicht. Auch gibt es keine qualitätssteuernden Aussagen, wie der ÖPNV entwickelt werden soll. Das alles fehlt und soll erst im Landesnahverkehrsplan erarbeitet werden."

Eine verbesserte Finanzierung werde zwar angestrebt, finde aber im Gesetzentwurf keine Verankerung. Hallerbach: "Meines Erachtens war die Erwartungshaltung ans neue Nahverkehrsgesetz eine ganz andere. Wenn wir einen zukunftsfähigen und ökologisch nachhaltigen ÖPNV schaffen wollen, müssen die angestrebten Verbesserungen viel schneller umgesetzt und mit starken Finanzen unterstützt werden!"

Der Landrat stellt die landesweit ursprünglich definierten Ziele vor. So sei beispielsweise ein flächendeckendes und angebotsorientiertes Gesamtverkehrssystem mit aufeinander abgestimmten Fahrplänen zur Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen insbesondere in ländlichen Gebieten beabsichtigt. Hinzu komme die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit. Neue Technologien, umweltfreundliche Antriebe, digitalisierte Informations- und Vertriebswege sollten die Vorrangstellung des ÖPNV vor dem motorisierten Individualverkehr untermauern. Ebenso gehöre hierzu ein einheitlicher Verbundtarif im gesamten Land.

Kritisch bewertet Hallerbach die Finanzierbarkeit des Systems. Die Landkreise und kreisfreien Städte bleiben zwar weiterhin Aufgabenträger des ÖPNV. In einem ersten Schritt wird die Aufgabe als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung in den Grenzen ihrer „finanziellen Leistungsfähigkeit“ wahrgenommen. Das Land will den künftigen Zweckverbänden Finanzierungsmittel zur Verfügung stellen. In welcher Höhe dies erfolgen wird, dazu gibt es keine konkreten und belastbaren Aussagen. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten weiter Finanzierungsmittel zum Ausgleich der Schülerbeförderungskosten. Auch hier gibt es keinerlei Aussagen über die Höhe des Ausgleichs.

"Weitere Mittel will das Land „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ zur Verfügung stellen. Generell soll die zukünftige Finanzmittelausstattung des Landes für den ÖPNV den Verhandlungen zum Landesnahverkehrsplan vorbehalten bleiben. Angeblich sollen die Aufgabenträger durch die Aufwertung des ÖPNV zur Pflichtaufgabe größere Ausgestaltungsmöglichkeiten erhalten. Was nützen diese aber, wenn damit keine verbesserte Finanzausstattung verbunden ist? Was geschieht, wenn ein Aufgabenträger keine finanzielle Leistungsfähigkeit besitzt? Die Landkreise brauchen jetzt verlässliche und belastbare Finanzierungszusagen. Würde der Gesetzentwurf dagegen in der vorliegenden Form beschlossen, könnte das Land seine Ausgaben deckeln und den Kommunen die finanziellen Risiken überlassen. Wie kann dann das Ziel von gleichwertigen Lebensverhältnissen, insbesondere in ländlichen Gebieten, dann erreicht werden?", so Landrat Achim Hallerbach abschließend.

Bisherige bewährte und leistungsfähige Strukturen würden aufgelöst und der Einfluss des Landes werde im erheblichen Maß ausgeweitet. Jedes Verbandsmitglied entsendet einen Vertreter in eine Zweckverbandsversammlung. Jedes Verbandsmitglied hat pro angefangene 50.000 Einwohner jeweils eine Stimme. Das Land verfügt in der Verbandsversammlung jeweils über 40 Prozent der Gesamtheit der Stimmen aller Zweckverbandsmitglieder, das heißt nur noch 60 Prozent teilen sich alle anderen. „Dies habe nichts mehr mit einer paritätischen Stimmverteilung und Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu tun“, bedauert Landrat Hallerbach. Vielmehr brauche man gerade jetzt vertrauensbildende Maßnahmen und eine Vereinbarung für einen zukunftsorientierten Nahverkehr für Rheinland-Pfalz.

Unberücksichtigt bleibt auch, dass die Kommunen in den nächsten Monaten vor erheblichen Herausforderungen beim ÖPNV stehen. Im Nahverkehr gab es immer und gibt es jetzt erst Recht erhebliche finanzielle Einbrüche aufgrund der Corona-Krise. „Das Verkehrsangebot wird derzeit trotz reduzierter Fahrgastzahlen voll hochgefahren, um den Fahrgästen möglichst viel Abstand und Sicherheit zu bieten. Das verlangt den Unternehmen, den Akteuren ein enormes finanzielles Engagement ab“, erklärt Hallerbach. Deshalb fordern die Kommunalen Spitzenverbände von Bund und Land kräftige finanzielle Hilfen.

Der Entwurf des Nahverkehrsgesetzes komme für Hallerbach zur Unzeit. Der Landkreistag Rheinland-Pfalz habe bereits zu Beginn der Corona-Pandemie um eine Verschiebung des Gesetzes gebeten. Derzeit seien alle Aufgabenträger mit der Corona-Pandemie beschäftigt und die Auswirkungen in den ÖPNV seien derzeit kaum abschätzbar. „Ein so elementares Nahverkehrsgesetz darf in so schwierigen Zeiten nicht im Schweinsgalopp durch das Gesetzgebungsverfahren durchgepeitscht werden. Wir brauchen gerade jetzt ein Zukunfts-Nahverkehrsgesetz im Einvernehmen mit den Aufgabenträgern, den Landkreisen. Leider sind wir davon sehr weit weg. Dies wird sich mittelfristig nachteilig auswirken“, betont Landrat Achim Hallerbach abschließend. (PM)

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