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Nachricht vom 12.05.2020
Wirtschaft
Fitnessstudios im Kreis Neuwied warten auf Wiederöffnung
Auch die Fitnessstudios warten auf eine Wiederöffnung und legen eigene Hygiene-Konzepte vor. Gemeinsam mit den Branchenverbänden wurden Details formuliert und man wartet nun auf die Lockerungen Ende Mai, um den Betrieb wieder aufzunehmen. „Die Fixkosten laufen weiter, aber die Mitgliedbeiträge bleiben aus“, beschreiben zahlreiche Studiobetreiber die aktuelle Situation gegenüber dem Landrat.
Von links: Landrat Achim Hallerbach, Sportpark Inhaber Dirk Kornmeyer und Ortsbürgermeister Martin Buchholz informieren sich über das künftige Betriebskonzept mit den strengen Hygieneauflagen. Foto: KreisverwaltungKreis Neuwied. Und so geht es momentan vielen, es geht sogar so weit, dass eine Insolvenz bei vielen Betrieben nicht mehr aufzuhalten ist. Weitere Informationen aus erster Hand vor Ort unter anderem im Sportpark Windhagen und Asbach mit Inhaber Dirk Kornmeyer. „Mich bewegen die Existenz-Nöte und Sorgen der Fitness-, Gesundheits- und Sportstudios in unserer Region. Danke für den offenen Austausch über die konzeptionellen Ideen für den baldigen Neustart“, so Landrat Achim Hallerbach und Ortsbürgermeister Martin Buchholz.

Der Austausch, wie in den Sport- und Fitnessstudios Hygiene-, Abstands- und Reinigungsstandards konkret und prüfbar umgesetzt und gleichzeitig Kontakte begrenzt und nachverfolgt werden können, sind wichtige Grundlagen für die Wiedereröffnung ab dem 27. Mai. Die Branche ist sich auch darüber bewusst, dass sie mit einer Öffnung der Studios auch eine große Verantwortung trage.

Mit dem Hygienekonzept „Fit werden – Gesund bleiben“ wird ein mit den Corona-Arbeitsschutzstandards für die Branche Fitness- und Sportstudios vorgestellt. Vier Bereiche werden klar geregelt. Die räumlichen Ordnungsmaßnahmen mit Markierungen und Absperreinrichtungen kennzeichnen Wartepositionen und Wegeführungen. Neben Spuckschutzwänden und kontaktlosem Registrierungsmanagement, bleiben Umkleiden und Duschen zunächst geschlossen. Im Trainingsbereich werden Trainingsgeräte so aufgestellt, dass jederzeit der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Trainierenden gewährleistet wird. Gleiches soll für Kursräume gelten. Ein- und Ausgang finden zur Kontaktvermeidung über getrennte Bereiche statt.

Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen unterliegen ebenfalls sehr strengen Vorgaben. Durchgängige intensive Lüftung und die kontinuierliche Flächendesinfektion aller Geräte und Kontaktflächen sei ebenfalls zu sichern. Beim Kontaktmanagement werde man alle bekannten Vorgaben berücksichtigen und auch pro zehn Quadratmeter maximal eine Person zulassen. Auf Trainingsberatung soll zunächst verzichtet werden. Mit einer kontinuierlichen Kommunikation sollen Kunden und Mitarbeiter auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes angewiesen und über Neuerungen informiert werden.

„Umso wichtiger, wir brauchen klare, einheitliche und nachvollziehbare Regelungen wie zum Beispiel in der Gastronomie. Sie müssen nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher schützen. Sollten die Regelungen nicht eingehalten werden können und Infektionen entstehen, hätte die Branche einen erheblichen Vertrauensverlust zu erleiden. Deshalb muss zügig und einvernehmlich eine Vereinbarung getroffen werden“, so Landrat Achim Hallerbach im Gespräch mit Ortsbürgermeister Martin Buchholz und dem Inhaber Dirk Kornmeyer. Schließlich haben sich Fitnessstudios zu Gesundheitsdienstleistern entwickelt, die für alle Altersgruppen wichtig geworden sind. Insbesondere die Prävention, ohne eine direkte medizinische Indikation, tragen für eine nachhaltige Gesundheit und Gesunderhaltung der Menschen bei. Dies müsse, so Hallerbach, bei der weiteren Entscheidungsfindung in der Mainzer Landesregierung, mit betrachtet werden.


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