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Nachricht vom 08.05.2020
Region
Erwin Rüddel: „Bevölkerungsschutz wird konsequent ausgebaut!“
Am Donnerstag (7. Mai) hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Zweite Bevölkerungsschutzgesetz beraten. Mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz werden die im März getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie weiterentwickelt und ergänzt.
Foto: prRegion. Der heimische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel begrüßt die getroffene Regelung zugunsten der Pflegekräfte: „Damit drücken wir unsere besondere Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten in der Pflege aus.“ Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung, die sogenannte Corona-Prämie, in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

Dafür stellt der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend zum Beispiel bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken. Rüddel: „Hier sehe ich ganz klar auch die Länder in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten.“

Daneben wird die Möglichkeit geschaffen, dass die gesetzliche Krankenversicherung bei besonders gefährdeten Personen wie Pflegekräften die Testung auf eine Corona-Infektion zahlt, auch wenn keine Symptome vorliegen. „Mit einer konsequenten Testung kann beispielsweise verhindert werden, dass symptomlose Pflegekräfte den Virus an die Pflegebedürftigen weitergeben ohne es zu wissen,“ so der Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages. Auch die Möglichkeit der Übernahme von Tests auf Immunität gegen Corona wird geregelt.

Die Einbringung des Gesetzes wurde dann noch überlagert von der Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht. „Eine solche Impfpflicht gegen Corona wird es analog zur Grippe nicht geben. Als Gesundheitspolitiker hoffe ich aber schnellstmöglich auf eine ‚Impfchance‘“, bekräftigt Erwin Rüddel abschließend.
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