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Nachricht vom 23.04.2020
Region
Corona-Fallzahlen steigen auf 208 im Kreis Neuwied
Im Kreis Neuwied ist die Summe der Fallzahlen auf 208 (plus 2) Personen weiter angestiegen. Hierunter sind drei Todesfälle sowie 174 Personen, die bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten. Drive-In System in der Fieberambulanz geht ab Montag in Betrieb. Bisher wurden 325 Ordnungswidrigkeiten erfasst.
SymbolfotoNeuwied. Zum Hintergrund: nach Ablauf der häuslichen Quarantäne von 14 Tagen findet ein Telefonat mit dem Gesundheitsamt statt. Nach dem Gespräch und Erfüllung von entsprechenden Kriterien die Quarantäne beendet werden. Dies bedeutet dann aber nicht, dass die Betroffenen genesenen oder gesund sind, sondern ist rein die Information über das Ende der Quarantäne.

Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:
Stadt Neuwied: 74,
VG Asbach: 30,
VG Bad Hönningen: 15,
VG Dierdorf: 5,
VG Linz: 21,
VG Puderbach: 10,
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 30 und
VG Unkel: 23.

Die Betriebszeiten der Fieberambulanz in Neuwied werden nach dem Umbau geändert auf montags bis freitags von 8 bis 10 Uhr, samstags bleibt vorerst geschlossen. Auch die Hotline des Gesundheitsamtes ist am Wochenende nicht erreichbar. Die landesweite Corona-Hotline 0800 99 00 400 hingegen ist rund um die Uhr erreichbar. Auch ist die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter 116 117 erreichbar.

Im Zusammenhang mit den Verordnungen und Maßnahmen in der Corona-Krise, wurden bisher 325 Ordnungswidrigkeiten im Kreis Neuwied erfasst. Ein Großteil der Fälle ist noch in der Bearbeitung. Seit Beginn kontrollieren Ordnungsämter und Polizei regelmäßig, ob die Maßnahmen eingehalten werden können. „Der Großteil der Bürgerinnen und Bürger hält sich an die Einschränkungen. Leider gibt es aber auch immer welche, die es auf die leichte Schulter nehmen. Hier ist ein konsequentes Durchgreifen der Ordnungsbehörden unbedingt notwendig“, betont Landrat Achim Hallerbach.

Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, Stand 17.4.2020

Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020




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