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Nachricht vom 21.04.2020
Region
205 Corona-Fälle im Kreis Neuwied, 164 aus Quarantäne entlassen
Im Kreis Neuwied ist die Summe der Fallzahlen auf 205 Personen weiter angestiegen. Hierunter sind drei Todesfälle sowie 164 Personen, die bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten.
SymbolfotoNeuwied. Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:
Stadt Neuwied: 72,
VG Asbach: 29,
VG Bad Hönningen: 15,
VG Dierdorf: 5,
VG Linz: 21,
VG Puderbach: 10,
VG Rengsdorf-Waldbreitbach: 30 und
VG Unkel: 23.

Ab Montag kommt auch in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht. Vorgeschrieben ist eine Bedeckung von Mund und Nase im Einzelhandel und im ÖPNV. Die Bürgerinnen und Bürger sind selbst in der Pflicht sich entsprechende Masken zu beschaffen. „Gerade im Hinblick auf die lockernden Maßnahmen, sehe ich den Schutz mit einer Maske als wichtig. Auch ist ein höherer Schutz der Schülerinnen und Schüler in den Schulbussen mit einer entsprechenden Maske gegeben, da insbesondere dort die Abstände nicht immer einzuhalten sind“, betont Landrat Achim Hallerbach die Einführung der Maskenpflicht.

Die Vorbereitung der Schulen für den Schulbetrieb ab dem kommenden Montag läuft ebenfalls planmäßig an. Die Hygienepläne werden auf die jeweiligen Einrichtungen angepasst. „Die Pakete für Mund-Nasen-Schutzmasken sowie Desinfektionsmittel sind in unserem Lagezentrum des Kreises gepackt und werden morgen über die Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen an die Schulen verteilt“, berichtet Landrat Achim Hallerbach aus dem Lagezentrum heraus. Er weist nochmals darauf hin, dass dieses Material als Einmalgabe des Landes zu verstehen ist und die weitere Versorgung eigenverantwortlich von Lehrern, Schülern und Eltern vorzunehmen sei. Die Bereitstellung von Desinfektionsmittel hat durch den jeweiligen Schulträger zu erfolgen.

Nochmals der wichtige Hinweis: Am Samstag bleibt die Fieberambulanz in Neuwied wegen Umbauarbeiten geschlossen. Ab Montag startet die Fieberambulanz mit einem neuen Konzept.

Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, Stand 17.4.2020

Auslegungshilfe zur 4. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 17. April 2020



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