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Nachricht vom 16.04.2020
Region
Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung tritt am Montag in Kraft
Im Kreis Neuwied ist die Summe der Fallzahlen auf 203 Personen angestiegen. Hierunter sind drei Todesfälle sowie 141 Personen, die bereits wieder aus der Quarantäne entlassen werden konnten.
SymbolfotoKreis Neuwied. „Die Fallzahlen steigen nur noch langsam. Das zeigt, dass die Maßnahmen wohl greifen. Es ist aber kein Grund zur Entwarnung. Jetzt heißt es weiter konsequent Abstand halten und Kontakte reduzieren,“ betont Landrat Achim Hallerbach. Die Summe der Fälle verteilt sich auf die Kommunen wie folgt:

Stadt Neuwied 72 davon 1 Todesfall
VG Asbach 29 davon 1 Todesfall
VG Bad Hönningen 15
VG Dierdorf 5 davon 1 Todesfall
VG Linz 21
VG Puderbach 9
VG Rengsdorf-Waldbreitbach 29
VG Unkel 23



Nachdem am Mittwoch die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefs der Länder ein neues Maßnahmenpaket festgelegt haben, wird es eine angepasste Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geben, diese tritt am Montag in Kraft. „Es braucht jetzt die richtige Balance zwischen Gesundheitsschutz einerseits und den Erfordernissen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens andererseits“, betont Landrat Achim Hallerbach die lockernden Maßnahmen.

Neu ist, dass ab Montag in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 Quadratmeter möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen.

Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel, den LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen. Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmeter gelten für alle weiterhin. Von Montag an ist der Straßenverkauf von Eis zulässig. Wochenmärkte können mit einem erweiterten Sortiment bestückt werden. Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.

Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportler/innen gibt es Erleichterungen. Zoos, Tierparks und Botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen bei strenger Zutrittskontrolle öffnen, Spielplätze bleiben geschlossen.
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