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Nachricht vom 15.03.2020
Region
Coronavirus: Diese Einschränkung gibt es in der VG Dierdorf
Es gibt Einschränkungen beim Publikumsverkehr in der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf zum Schutz von Bürger/innen und Mitarbeiter/innen. Keine Bearbeitung ohne Termin.
Dierdorf. Im Zuge der bereits unternommenen Maßnahmen, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, bleiben das Hallenbad und die Turnhallen der Verbandsgemeinde bis auf weiteres geschlossen. Aus gegebenem Anlass sind ab Montag, 16. März 2020, Vorsprachen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dierdorf bis auf weiteres nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Das Dienstgebäude ist daher für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Die Bürger/innen werden gebeten, die Verwaltung nur noch in unbedingt notwendigen Fällen zu besuchen und stattdessen von der Möglichkeit der telefonischen Beratung oder der Nutzung der elektronischen Kommunikation Gebrauch zu machen.

Generell bittet die Verwaltung um Verständnis für diese Maßnahmen und dass aus den gegebenen Umständen auf das Händeschütteln verzichtet wird. Weitere Hygienehinweise hängen im Verwaltungsgebäude aus. Daneben gelten die vom Kreis und Land erlassenen Vorschriften und Einschränkungen.


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