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Nachricht vom 13.03.2020
Region
Coronavirus: Veranstaltungen über 75 Teilnehmer werden verboten
Auch wenn es im Kreis Neuwied bislang nur 14 bestätigte Fälle (Stand 13. März) gibt, so werden die Vorsorgemaßnahmen weiter hochgefahren. Die Landesregierung hat erlassen, dass ab Montag, den 16. März keine Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen mehr stattfinden dürfen. Das gilt zunächst bis Ostern.
Neuwied. „Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern“, schreibt die Landesregierung Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung.

Der Hintergrund ist, dass bei größeren Menschenansammlungen sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen lässt. Ab Montag, dem 16. März, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen. Eltern werden gebeten, ihre Kinder - wenn möglich - nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas.

Besondere Regeln für Veranstaltungen
Veranstaltungen unter 75 Personen dürfen noch durchgeführt werden, allerdings gelten hier sehr strenge Auflagen. Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen mit einer erwarteten Gesamtpersonenzahl unter 75 haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“, einzusehen unter www.rki.de).

Die Einhaltung muss vor Veranstaltungsbeginn schriftlich der zuständigen Behörde bestätigen werden. Der Veranstalter ist darüber hinaus verpflichtet, Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse jedes Besuchers zu ermitteln und für die zuständige Behörde bereitzuhalten. Diese Angaben sind bis vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben. Bei Verstößen haftet der Veranstalter. Hier kann die erlassene Allgemeinverfügung im Detail eingesehen werden.

Fieberambulanz wird aufgebaut
Im Kreis Neuwied wird, wie in Koblenz, eine Fieberambulanz an diesem Wochenende aufgebaut werden. Sie wird in Neuwied auf einem kreiseigenen Gelände entstehen. Hierzu werden am heutigen Samstag die Entscheidungen getroffen. Die Ambulanz soll am Montag in Betrieb gehen. Sobald wir nähere Einzelheiten haben, werden wir berichten.
woti
 
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