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Nachricht vom 28.02.2020 |
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Region |
Über das neue Kita-Gesetz ausgetauscht |
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Das neue Kita-Gesetz wird dazu führen, dass sich die Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz in vielerlei Hinsicht verändern. Diese großen Neuerungen werfen Fragen auf. Die Führungskräfte trafen sich mit der Vertreterin des Bildungsministeriums. |
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Neuwied. Um diese zu klären und die neuesten Informationen zu erhalten, trafen sich kürzlich Führungskräfte der „Katholische KiTa gGmbH Koblenz“, Vertreter weiterer Träger von Kindertageseinrichtungen, die Leitung der Abteilung Kindertageseinrichtungen und familienbezogene Dienste des bischöflichen Generalvikariats, die Leitung der Abteilung Kindertagesstätten des Diözesan-Caritasverbandes Trier, Vertreter des Landesjugendamtes und Fachberatungen in der Katholischen Familienbildungsstätte Neuwied mit Xenia Roth, Vertreterin des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz, zu einem Informationsaustausch.
Im ersten Teil der Veranstaltung stellte Xenia Roth die wesentlichen Aspekte des Gesetzes und dessen Aufbau vor. Sie machte deutlich, welche Zuständigkeiten beim Land liegen, welche bei den Kommunen und welche bei den freien Trägern. Es sei aufgrund dieser Zuständigkeiten unerlässlich, dass die Träger der örtlichen Jugendhilfe und die freien Träger miteinander ins Gespräch kommen, um gute Rahmenbedingungen für die zukünftige Zusammenarbeit zu schaffen.
Xenia Roth beschrieb das Dreieck, in dem der Träger der örtlichen Jugendhilfe, die Familien und die freien Träger zueinander in Beziehung stehen. Die Familien haben den Bedarf und einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird. Der Träger der örtlichen Jugendhilfe muss diesen erfüllen und arbeitet dabei nach Möglichkeit mit einem freien Träger zusammen. Wird kein freier Träger gefunden, werden Städte beziehungsweise Kommunen als Ausfallbürgen herangezogen. Bei der Finanzierung des Betreuungsangebots sowie bei dessen Ausgestaltung verhandeln die Träger der örtlichen Jugendhilfe mit den freien Trägern über deren zu erbringenden Eigenanteil. Dies stellt eine Herausforderung für alle Beteiligten dar.
Ein Kernpunkt des neuen Kita-Gesetzes ist die siebenstündige durchgängige Betreuung. Dies sei eine grundsätzliche Anforderung für ein bedarfsgerechtes zeitgemäßes Angebot. Für die Umsetzung dieses Aspekts des Gesetzes ist eine Übergangszeit von sieben Jahren verankert. Er muss und kann demnach nicht sofort in jeder Kita umgesetzt werden. Ebenfalls nahm Xenia Roth das Sozialraumbudget in den Blick. Sie machte deutlich, dass das Land die Gelder zur Verfügung stellt, allerdings nicht bei den Verhandlungen über die Verteilung der Mittel für die einzelne Kita beteiligt ist.
Im zweiten Teil der Veranstaltung beantwortete Xenia Roth die Fragen des Plenums. Wahrscheinlich werde die Landesverordnung kurz vor der Sommerpause herausgegeben, da die erste Anhörung im März stattfände und im Anschluss noch der kommunale Rat zustimmen müsse.
Bei der Personalisierung sieht das Land beispielsweise durch die Regelung der Leitungsfreistellung für Verwaltungsaufgaben Chancen. Ebenso wie Xenia Roth empfahl auch Georg Binninger, Leitung Steuerungsbüro für katholische Kindertageseinrichtungen, mit den aktuellen Rahmenbedingungen für die Zukunft zu planen. |
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Nachricht vom 28.02.2020 |
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