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Nachricht vom 26.10.2019
Region
Die Polizei Bendorf berichtet
Der Pressebericht der Polizei Bendorf für das Wochenende 25. bis zum 27. Oktober enthält neben einer Unfallflucht gleich drei verschiedene Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Mann aus Dierdorf wurde ohne Führerschein und Haftpflichtversicherung aufgegriffen. Als Ersatz hatte er ein falsches Kennzeichen angebracht.
SymbolfotoVerkehrsunfallflucht
Bendorf. Am 26. Oktober, gegen 12:30 Uhr, bemerkte eine Streife der Polizei Bendorf im Kreisverkehr Ringstraße / Engerser Straße in Bendorf, dass dort ein Verkehrszeichen umgefahren wurde. Nach der Spurenlage dürfte es sich vermutlich um ein größeres Fahrzeug (vermutlich LKW) gehandelt habe. Das unfallverursachende Fahrzeug setzte jedoch seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Zeugen die den Verkehrsunfall mitbekommen haben oder Angaben zum Verursacher machen können, werden gebeten sich bei der Polizei in Bendorf 02622-9402-0 oder pibendorf@polizei.rlp.de zu melden.

Drei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Am 25. Oktober, gegen 20 Uhr, wurde durch eine Streife der Polizei Bendorf ein 31-jähriger Neuwieder in Bendorf einer Kontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurde durch die Beamten starker Geruch von Marihuana festgestellt. Bei der genaueren Überprüfung konnte ein kleines Einmachglas mit Marihuana bei der Person fest- und sichergestellt werden.

Am gleichen Tag, gegen 23 Uhr wurde, ebenfalls bei einer Kontrolle, im Bereich Bendorf, bei einem 32-jährigen Bendorfer eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt werden.

Am 26. Oktober gegen 2:30 Uhr wurden die Beamten auf eine Ruhestörung in Bendorf aufmerksam gemacht. Es soll sich um eine Gruppe von mehreren Jugendlichen handeln. Diese Gruppe konnte angetroffen werden. Im Rahmen der weiteren Kontrollmaßnahmen konnte in der Nähe der Jugendlichen ebenfalls eine geringe Menge an Betäubungsmittel fest- und sichergestellt werden.

Fahren ohne Führerschein und Versicherungsschutz, dafür aber mit falschem Kennzeichen

Am 26. Oktober, gegen 13:10 Uhr, wurde ein 28-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Dierdorf mit seinem Roller einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da die Kontrolle von Seiten des Fahrers damit begann, dass dieser angab keine Fahrerlaubnis vorzeigen zu können, da er keine hat, wurde gegen diesen ein Strafverfahren eingeleitet. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde bekannt, dass der Roller keine Haftpflichtversicherung mehr hatte, dafür aber ein falsches Versicherungskennzeichen am Roller angebracht war. Da der 28-Jährige schon mehrfach in diese Hinsicht aufgefallen ist, wurde der Roller sichergestellt und ein Strafverfahren eingeleitet.

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