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Nachricht vom 10.04.2019
Politik
Wahlausschuss der Stadt lässt alle Vorschläge zu
Der Wahlausschuss der Stadt Neuwied, der über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge entscheidet, hat nun getagt. Insgesamt lagen für die Stadtrats-, Ortsbeirats- und Ortsvorsteherwahlen in der Stadt Neuwied 64 Wahlvorschläge vor. Der Wahlausschuss folgte einstimmig dem Vorschlag der Stadtverwaltung, nach erfolgter Prüfung alle Wahlvorschläge zuzulassen.
Die Unterlagen für die kommenden Wahlen füllen mehrere Aktenordner. Foto: Stadt NeuwiedNeuwied. Für den Stadtrat kandidieren acht Parteien und Wählergruppen: SPD, CDU, AfD, FDP, Grüne, FWG, Linke und Ich tu’s. Für die 48 Sitze bewerben sich insgesamt 216 Kandidaten.

Die Anzahl der Wahlvorschläge für die Ortsbeiratswahlen ist sehr unterschiedlich: Sie reicht von einem (Block) bis fünf (Heimbach-Weis). Ähnliches gilt für die Ortsvorsteherwahlen. Während es in Altwied, Block, Feldkirchen, Rodenbach und Torney nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin gibt, sind es andernorts zwei (Gladbach, Heimbach-Weis, Irlich und Oberbieber) oder drei (Engers, Niederbieber und Segendorf).

Während die Stimmzettel für die Wahlen am 26. Mai aktuell gedruckt werden, stehen auf der Homepage der Stadt Neuwied bereits Musterstimmzettel zur Verfügung. Der digitale Musterstimmzettel für die Stadtratswahl kann dort interaktiv ausgefüllt werden, um die Auswirkungen der verschiedenen Wahlmöglichkeiten (Listenkreuz, Kumulieren, Panaschieren) aufzuzeigen. Er ist unter https://www.neuwied.de/7504.html abrufbar.

Musterstimmzettel - wenn auch nicht interaktiver Art - gibt es zudem für die Wahl der Ortsvorsteher (https://www.neuwied.de/7505.html), die Wahl der Ortsbeiräte (https://www.neuwied.de/7506.html) und die Wahl zum Kreistag (https://www.neuwied.de/7503.htm).

Gewählt werden kann ab dem 23. April per Briefwahl sowie am 26. Mai an der Urne. Nach der Neueinteilung der Wahlbezirke ist besonders auf die Angabe des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung zu achten. Diese geht voraussichtlich zwischen Mitte und Ende April allen Wahlberechtigten zu.
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