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Nachricht vom 05.03.2018
Region
Unentgeltliche Schulbuchausleihe Schuljahr 2018/2019
Auch in diesem Jahr können Eltern mit geringem Einkommen für ihre Kinder Anträge auf Lernmittelfreiheit, also die kostenlose Schulbuchausleihe, stellen. Die Antragsfrist läuft bis zum 15. März. Die Antragsformulare für das Schuljahr 2018/2019 wurden mit einem gesonderten Merkblatt an die Schüler bereits verteilt.
SymbolfotoNeuwied. Für die Grundschulkinder aus Neuwied und den Stadtteilen nimmt die Stadtverwaltung Neuwied, Amt für Schule und Sport, die Anträge entgegen. Ansprechpartner ist Dominik Milz, Zimmer 452, in der Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied.

Eltern von Kindern und Jugendlichen an weiterführenden oder berufsbildenden Schulen richten ihre Anträge an die Kreisverwaltung Neuwied, an das Referat Schulen und Immobilien. Ansprechpartnerin ist Aileen Falkenburg, Zimmer 271, Wilhelm-Leuschner-Straße 9, 56564 Neuwied.

Die übrigen Grundschulen außerhalb der Stadt Neuwied, im Landkreis Neuwied, geben ihre Anträge bei den zuständigen Verbandsgemeinden ab.

Die Abgabefrist für alle Anträge endet am 15. März. Nur in Ausnahmefällen können verspätete Anträge berücksichtigt werden. Bei mehreren Kindern muss für jedes Kind ein Antrag gestellt werden.

Neben der kostenlosen Schulbuchausleihe können Eltern auch kostenpflichtig Schulbücher für ihre Kinder ausleihen. Damit kann bis zu zwei Drittel des Ladenpreises eingespart werden. Um diesen Service zu nutzen, müssen sich die Eltern in der Zeit vom 14. Mai bis zum 1. Juni im Internetportal der Schulbuchausleihe anmelden. Weitere Informationen gibt es unter www.lmf-online.rlp.de.
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