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Nachricht vom 11.06.2017
Region
Schäden Hallenbad Puderbach vor Landgericht Koblenz verhandelt
Bekanntlich gibt es beim Hallenbad in Puderbach gravierende Mängel, die eine Schließung des Bades in 2011 erforderlich machten. Wir berichteten mehrfach. Da es mit den Architekten keine Einigung gab, landete die Streitigkeit bei Gericht. Am Montag, den 12. Juni war der erste Verhandlungstag beim Landgericht Koblenz angesetzt.
Auf der Klägerseite saßen: Vicente Voigt de Oliveira, Volker Mendel,  Andrea Engel und Markus Sommer (von links). Fotos: Wolfgang TischlerKoblenz/Puderbach. Das Puderbacher Hallenbad ist seit Oktober 2011 geschlossen. Am 12. Juni war endlich der erste Verhandlungstermin beim Landgericht in Koblenz. Gut 30 Bürger aus dem Puderbacher Land waren mit nach Koblenz gekommen und nahmen im Gerichtssaal als Zuschauer Platz. Sie mussten schon bei der Eröffnung des Vorsitzenden Richters Schracke den Satz wahrnehmen: „Das Beweisverfahren läuft und läuft und läuft.“

Der erste Gutachtertermin war bereits im Februar 2013. Im April 2014 gab es erste Ergebnisse. In dem Beweissicherungsverfahren sind insgesamt 13 Parteien (Architekten, Fachplaner und Handwerker) mit jeweils eigenen Anwälten involviert. Alle haben das Recht zu dem Gutachten Fragen zu stellen und Stellung zu nehmen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hat mittlerweile vier Ergänzungsgutachten aufgrund von Einwänden angefertigt. Die dort genannten Sanierungskosten liegen bei rund 860.000 Euro.

Im ersten Prozesstermin am Montag hat die Gegenseite überraschend ein eigenes Gutachten vorgelegt. Dieses wurde dem Anwalt Vicente Voigt de Oliveira, der die Verbandsgemeinde Puderbach vertritt, zu Beginn der Verhandlung übergeben. Dieses Parteiengutachten vertritt die Meinung, dass nur punktuelle Sanierungen erforderlich seien und geht von Kosten von rund 194.000 Euro aus. Aufgrund der hohen Differenz zu den Zahlen des vereidigten Gutachters sahen sich beide Parteien außerstande sich zu einigen. Die Verwaltung der VG Puderbach und der Anwalt müssen sich erst mit dem Gutachten befassen und die Architektenseite sieht keine Versäumnisse und beantragte die Klage abzuweisen.

Der Vorsitzende Richter gab der Verbandsgemeinde einen Monat Zeit, um zu prüfen, ob eine punktuelle Sanierung, wie in dem vorgelegten Gutachten beschrieben, ein gangbarer Weg sei. Ferner merkte der Richter an, dass Planungsmängel, die sich in Gebäudeschäden niedergeschlagen haben sollen, von der VG Puderbach nicht ausreichend vorgetragen und bewiesen seien. Auch hier wird der Puderbacher Anwalt nochmal „nachbessern“ müssen. Das Gericht wird am 14. August um 9.30 Uhr in Zimmer 710 entscheiden, wie das Verfahren weitergeht.

Der Richter meinte, wenn sich die Parteien nicht einigen, kommt es wahrscheinlich „im schlimmsten Fall zum Showdown der Gutachter auf offener Bühne“. Dies bedeutet, dass der Sachverständige und der Gutachter der Gegenpartei vorgeladen werden und im Gerichtssaal ihre Positionen darlegen müssen.

Die Verbandsgemeinde lässt derzeit von dem Unternehmen Monte Mare ein Sanierungskonzept erstellen. Da das Beweissicherungsverfahren noch nicht zum endgültigen Abschluss gekommen ist, kann auch noch keine Sanierung angegangen werden. Dies müsste auch im Verbandsgemeinderat erst beschlossen werden und die Juristen müssten grünes Licht geben, dass der Verbandsgemeinde dadurch keine Nachteile entstehen.

Nach Einschätzung des Anwalts der Verbandsgemeinde, Vicente Voigt de Oliveira, rechnet er frühestens 2018 mit einer Entscheidung, da die Gegenseite nach wie vor auf Verzögerungen setze. Er gibt auch zu bedenken, dass gegen ein Urteil vom Landgericht noch Rechtsmittel, sprich Widerspruch, möglich sei. Mit anderem Worten: „Ein Ende ist nicht abzusehen.“ Bei den Zuhörern gab es am Ende der Verhandlung viel Unverständnis und Kopfschütteln. (woti)
 
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