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Nachricht vom 29.12.2016
Wirtschaft
Neue Regelung für HBCD-haltige Dämmplatten im Kreis Neuwied
Wie die Kreisverwaltung mitteilt, werden ab dem 2. Januar 2017 hexabromcyclododecanhaltige sogenannte HBCD-Dämmstoffe wieder an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neuwied als nicht gefährlicher Abfall angenommen.
Foto: Symbolfoto NR-KurierKreisgebiet. Diese bundeseinheitliche Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Die Anlieferung zu den Entsorgungsanlagen des Kreises ist auf 2 Kubikmeter pro Tag und Anlieferer begrenzt. Die Annahme erfolgt als nicht gefährlicher Baumischabfall. Die Gebühren belaufen sich auf 208 Euro pro Tonne bei Anlieferung zur Abfallentsorgungsanlage Linkenbach und 70 Euro pro Kubikmeter bei Anlieferung an den Wertstoffhöfen Linz und Neuwied.

Adressen und Öffnungszeiten sowie weitergehende Infos finden sich unter www.abfall-nr.de oder können beim Bürgertelefon der Abfallberatung unter 02631/803-308 erfragt werden.
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