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Nachricht vom 05.10.2016
Region
Windenergiepläne in VG Dierdorf liegen zunächst auf Eis
In der Verbandsgemeinde Dierdorf laufen die Planungen zum Ausweis von geeigneten Flächen für die Aufstellung von Windenergie-Anlagen. Es haben Standortuntersuchungen und artenschutzrechtliche Vorprüfungen stattgefunden. Die neue Landesregierung hat sich auf neue Rahmenbedingungen verständigt, die die Kommunen bei den laufenden Planungen berücksichtigen müssen.
Die Pläne für die Windkraft in der VG-Dierdorf liegen auf Eis. Foto: Wolfgang TischlerDierdorf. Als im Mai bekannt wurde, dass es von der Landesregierung bei der Windkraft Einschränkungen und andere Vorgaben, zum Beispiel bei den Mindestabständen, geben wird, hatte sich die Verwaltung mit den Planern darauf verständigt, erst die für die Flächennutzungsplanung relevanten Änderungsinhalte abzuwarten. Erst danach soll das Verfahren und die damit verbundenen förmlichen Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

Mit Schreiben vom 15. Juni hat das Innenministerium in Mainz darüber informiert, dass sie den LEP (Landesentwicklungsplan) für Windenergie fortschreiben und ändern will. Das Ministerium bat die künftigen Anforderungen bereits in die weiteren Planungsüberlegungen einzubeziehen. Die aktuellen Vorgaben hat die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald, als übergeordnete Planungsbehörde, noch nicht umgesetzt.

In der jüngsten Ratssitzung am Mittwochabend, den 5. Oktober empfahl die Verwaltung dem Rat erst die angekündigten Änderungen auf der Ebene der Raumordnung abzuwarten, bevor über die Fortführung des Teilflächennutzung-Planverfahrens weiter entschieden wird. Bürgermeister Horst Rasbach erklärte gegenüber dem Rat: „Wenn alles so bleibt, wie es angedacht ist, dann tendiert der Flächenausweis für Windkraftanlagen in unserer Verbandsgemeinde gegen Null. Ich empfehle abzuwarten, wie die gesetzlichen Vorgaben sein werden.“

Der Rat war sich einig, dass unter diesen Voraussetzungen eine Fortführung der Planung wenig zielführend sei und die Planungskosten womöglich umsonst waren. Es erfolgte der einstimmige Beschluss das Verfahren ruhen zu lassen, bis die neuen Fakten auf dem Tisch liegen. Dies dürfte voraussichtlich im April 2017 sein. Dann wird entschieden, ob der Verfahren verändert vorgeführt oder ganz eingestellt wird. (woti)
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