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Nachricht vom 23.01.2016
Region
Unfallträchtiges Wochenende
Im Zuständigkeitsbereich der PI Straßenhaus ereigneten sich an diesem Wochenende insgesamt 16 Verkehrsunfälle. Hieraus resultierte trotz des Eisregens am Freitagabend „nur“ eine leichtverletzte Person. Alkohol und Drogen waren zudem wieder einmal Ursache für Fahruntüchtigkeit.
Symbolfoto NR-Kurier.Fahrt unter Drogeneinfluss
Willroth. Am Samstagnachmittag, 23. Januar wurden ein 19-Jähriger sowie einige seiner etwas jüngeren Freunde in der Dorfstraße in Willroth einer Kontrolle unterzogen.

Hierbei stellte sich heraus, dass der junge Mann aus dem Landkreis Neuwied offenbar zuvor Marihuana geraucht hatte und anschließend mit seinem PKW gefahren war. Daher wurde hier eine Blutprobe fällig. Der Mann darf nun eine Geldbuße von 500 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat erwarten. Da sein Führerschein auf Probe ausgestellt ist, wird noch eine Nachschulung fällig.

Einer seiner Freunde hatte zudem einige Griptütchen mit Marihuana dabei. Auch hier setzte es eine Strafanzeige.

Sachbeschädigung und Alkoholfahrt
Buchholz. Der 47-jährige Beschuldigte hat sein Vorhaben in strafrechtlicher Sicht ziemlich „ausgereizt“: Um das Türschloss seiner Ex-Freundin mit Sekundenkleber zu verkleben, fuhr der Mann mit seinem PKW am späten Freitagnachmittag, 22. Januar in den Scherbruch nach Buchholz.

Nach der Sachbeschädigung begab er sich wieder nach Hause. Der Täter war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits sehr betrunken. Die von einem Zeugen informierte Polizeistreife stellte schließlich um kurz nach 20 Uhr einen Atemalkoholwert von erheblichen 2,08 Promille fest.

Den Herrn erwarten nun zwei Strafverfahren, in deren Verlauf er auch seinen Führerschein verlieren wird.

Alkoholfahrt in Raubach

Raubach. In Raubach wurde der Polizei ein Mann gemeldet, der sich in seinem mit laufenden Motor abgestellten PKW aktuell erbrochen habe. In der Folge stellte sich heraus, dass der 47-jährige Herr aus dem Landkreis Neuwied augenscheinlich sehr betrunken war und somit polizeilicher „Hilfe“ bedurfte.

Ein Alco-Test wurde jedoch verweigert. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der Mann zuvor mit dem Auto in die Straße In der Au gefahren war, wurde eine Blutentnahme fällig. Bei der Durchführung derselben sperrte sich der nunmehr Beschuldigte gegen diese Maßnahme, so dass zusätzlich eine Strafanzeige wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte erstattet werden musste.

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