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Nachricht vom 16.06.2015
Region
Wasserschutzgebiet in Waldbreitbach festgelegt
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord weist Wasserschutzgebiet zugunsten der Verbandsgemeinde Waldbreitbach aus Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen allen Lebens. Deshalb ist es zum Wohle der Allgemeinheit unentbehrlich, Grundwasser vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen.
Symbolfoto: NR-Kurier.deWaldbreitbach. Aus diesem Grund hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen Waldbreitbach / Versuchsbohrung zugunsten der Verbandsgemeinde Waldbreitbach festgesetzt. Die Flächen des nördlich der Ortslage Waldbreitbach gelegenen Wasserschutzgebietes werden überwiegend forst- und landwirtschaftlich genutzt. Die Verbandsgemeinde nutzt den Brunnen Waldbreitbach / Versuchsbohrung zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in der Ortsgemeinde Waldbreitbach. Hierzu wurde ihr seitens der SGD Nord das Recht erteilt, dem Brunnen jährlich bis zu 60.000 Kubikmeter Wasser zu entnehmen. Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von etwa. 93 Hektar und wird durch drei Schutzzonen gebildet. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrumentarium zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen. Durch insbesondere nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen. Durch die Richtlinie soll ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleistet werden. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer binnen vorgegebener Fristen zu erreichen.
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