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Nachricht vom 11.11.2014
Wirtschaft
„Mein letzter Wille“ – 3. Neuwieder Erbrechtstag bei der Sparkasse
"Wer soll mein Erbe sein? Was gibt es zu berücksichtigen? Welche steuerlichen Auswirkungen hat meine Entscheidung? Oder soll ich schon jetzt etwas verschenken?“ Warum es so wichtig ist, sich zeitig mit diesen Fragen zu beschäftigen, zeigte der 3. Neuwieder Erbrechtstag am 6. November 2014.
Der \"letzte Wille\" stand bei den Neuwieder Erbrechtstagen im Mittelpunkt. Foto: PrivatNeuwied. Vor über 700 interessierten Gästen sprach Notar Dr. Dirk Harders im Heimathaus Neuwied zum Thema „Brauche ich ein Testament?“. Harders legte die grundlegenden Sachverhalte dar und klärte ausführlich über die gesetzliche Erbfolge, Formalia der Testamentserstellung sowie Pflichtteilsrechte und vieles weitere mehr auf. Er erläuterte, warum es oftmals nicht ausreicht, sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen. Dabei sei fachlicher Rat bedeutsam. Denn: Ungenaue Formulierungen oder formelle Fehler im Testament können bis zu einer Ungültigkeit des „Letzten Willens“ führen.

Im Anschluss legte Edgar Wilk, Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz „Die Zukunft der Erbschaftsteuer“ dar. Auf kurzweilige Art und Weise erklärte er unter anderem die steuerlichen Auswirkungen im Todesfall und mögliche zukünftige Änderungen in der Steuergesetzgebung. An verschiedenen Beispielen und Konstruktionen verdeutlichte er die unterschiedlichen Freibeträge und Möglichkeiten der Steueroptimierung. Er betonte dabei jedoch immer wieder, dass die steuerlichen Faktoren vor einer genauen Abwägung der Wünsche des Erblassers und einer entsprechend sachgerechten Realisierung in den Hintergrund treten sollten.

Die Moderation des Abends, der von der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, der Notarkammer Koblenz und der Sparkasse Neuwied veranstaltet wurde, übernahm Justizrat Gerhard Leverkinck, Präsident der Rechtsanwaltskammer Koblenz. In der anschließenden Talkrunde hatten die Gäste ausreichend Gelegenheit, den Experten ihre persönlichen Fragen zum Thema Erbrecht zu stellen.
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