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Nachricht vom 22.01.2014
Region
Trinkwasserversorgung aus dem Brunnen Linkenbach gesichert
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen Linkenbach zugunsten der Verbandsgemeinde Puderbach ausgewiesen. Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von etwa 95 Hektar und wird durch drei Schutzzonen gebildet. In Puderbach wird die Nachricht begrüßt.

Das Puderbacher Land setzt auf eigene Trinkwasserversorgung. Foto: Wolfgang Tischler
Linkenbach. Insbesondere durch nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten wird sichergestellt, dass das Wasser nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen oder physikalischen Beeinträchtigungen bewahrt wird. Unter anderem mit dem aus dem Brunnen Linkenbach entnommenen Wasser stellt die Verbandsgemeinde Puderbach die öffentliche Wasserversorgung sicher. Hierzu wurde ihr seitens der SGD Nord das Recht erteilt, dem Brunnen jährlich bis zu 38.000 m³ Wasser zu entnehmen.

Das südlich der Ortslage Linkenbach gelegene Wasserschutzgebiet wird überwiegend forst- und landwirtschaftlich genutzt. Durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.

Die Verbandsgemeinde Puderbach legt seit vielen Jahren einen ihrer Schwerpunkte auf den Erhalt der eigenständigen Wasserversorgung. Dazu gehört vor allem eine ausreichende Wassererschließung. Der größte Anteil an unserem Wasser wird dabei aus örtlichen Quellen gewonnen. Aber auch einige Tiefenbrunnen, u. a. der in Linkenbach spielen für die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser eine wichtige Rolle.

Bei der öffentlichen Trinkwasserversorgung kommt es aber nicht nur auf die ausreichende Menge, sondern vor allem auf die Qualität des Wassers an. Daher hat der Schutz der Wasservorkommen vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen oberste Priorität. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass entsprechende Wasserschutzgebiete mit den zugehörigen Schutzgebietsanordnungen erlassen werden.

„Die neue Rechtsverordnung für den Bereich des Tiefenbrunnens Linkenbach dient diesem Zweck und bildet damit einen weiteren Baustein um auch zukünftig die Wasserversorgung im Puderbacher Land mit heimischem Trinkwasser zu sichern.“, erklärt Ilona Schäfer, die stellvertretende Werkleiterin. Wolfgang Tischler
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