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| Pressemitteilung vom 03.11.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Trierer Messerangriff: Schuldunfähiger Täter bleibt straffrei |
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| In einem aufsehenerregenden Fall in Trier wird es keine Anklage und kein Strafverfahren geben. Der mutmaßliche Täter einer tödlichen Messerattacke auf einen Studenten gilt als schuldunfähig. |
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Trier. Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 22 Jahre alten Studenten in Trier sieht sich der tatverdächtige Angreifer nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem ebenfalls 22-jährigen Afghanen eine psychische Erkrankung, die ihn zur Tatzeit schuldunfähig machte. Die Staatsanwaltschaft Trier hat bekannt gegeben, dass der Mann dauerhaft in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll, um weitere mögliche Straftaten zu verhindern. Hierzu wurde beim Landgericht Trier ein Sicherungsverfahren beantragt.
Am 15. Juli war der Student aus Landstuhl im Kreis Kaiserslautern in der Nähe des Universitätsgeländes in Trier erstochen worden. Der Beschuldigte soll den Studenten auf offener Straße mit einem großen Küchenmesser angegriffen haben - beide kannten sich nicht. Der psychiatrische Sachverständige diagnostizierte beim Beschuldigten eine Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis. Zum Tatzeitpunkt sei er "von wahnhaften Verfolgungsängsten beherrscht" gewesen und "nicht in der Lage gewesen, sein Verhalten einsichtsgemäß zu steuern".
Der Angriff erfolgte unvermittelt und anlasslos, wobei das Opfer mehrere Stiche in den Oberkörper erlitt und kurz darauf in einem Trierer Krankenhaus verstarb. Der Beschuldigte wurde wenig später nahe dem Tatort vor seiner Wohnung festgenommen. Da er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, könne kein Strafverfahren gegen ihn geführt werden. "Die Erhebung einer Anklage ist nicht möglich", erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. Bereits nach seiner Festnahme wurde der Beschuldigte einstweilig in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie untergebracht. Die Entscheidung über den Antrag liegt bei der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier, ein Termin steht bisher nicht fest. (dpa/bearbeitet durch Red)
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| Pressemitteilung vom 03.11.2026 |
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