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| Pressemitteilung vom 23.10.2026 |
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| Wirtschaft |
| IHK: Sondervermögen muss jetzt in konkrete Investitionen fließen |
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| Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Durchführungsverordnung zum "Rheinland-Pfalz-Plan" verabschiedet. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz sieht darin einen wichtigen Schritt für die Umsetzung des Sondervermögens auf kommunaler Ebene. |
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Mainz. Das Förderverfahren wurde gegenüber dem ersten Entwurf vereinfacht. Nun müsse aus den bereitgestellten Milliarden eine konkrete Umsetzung mit Maßnahmen- und Umsetzungsplänen werden, erklärte Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.
"Aus den Milliarden müssen jetzt Investitionen mit konkreten Maßnahmen- und Umsetzungsplänen werden. Ziel des Sondervermögens ist es, schnell in eine leistungsfähige Infrastruktur zu investieren und damit die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung im Land zu stärken. Die Vereinfachungen im Verfahren sind dafür ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig müssen Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet eingesetzt werden und schnell abfließen, sowie transparent machen, welche Projekte vor Ort geplant und umgesetzt werden." (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 23.10.2026 |
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