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Nachricht vom 10.10.2026
Rheinland-Pfalz
Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Rheinland-Pfalz: Herausforderungen und Forderungen
Die Einführung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Rheinland-Pfalz verläuft bislang ohne größere Probleme. Dennoch sieht der Städtetag weiteren Handlungsbedarf, insbesondere bei Personal und Infrastruktur.
(Foto: Helmut Fricke / dpa)Mainz. Der rheinland-pfälzische Städtetag zeigt sich mit dem Start der ersten Stufe der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zufrieden, erkennt jedoch noch erhebliche Herausforderungen. "Nach ersten Rückmeldungen ist die Ganztagsbetreuung ohne größere Probleme ganz gut angelaufen", erklärte Lisa Diener, die Geschäftsführende Direktorin des Städtetages, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. "Aber es muss parallel noch ausgebaut werden, die Masse an Kindern kommt noch." Seit Beginn des neuen Schuljahres besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. In den kommenden Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf weitere Jahrgänge ausgeweitet.

"Wir sind immer noch dabei, Betreuungsangebote zu schaffen und Personal zu finden", so Diener weiter. Besonders die Freitagsabdeckung bereite noch Sorgen. "Wir haben nur 20 Schließtage, das ist ein sehr hoher Anspruch." Es fehle an Räumlichkeiten wie Kantinen oder Mensen, in denen die Kinder essen und sich aufhalten könnten. "Da sind noch Investitionen nötig."

Auch Landeselternsprecher Denis Scholz hatte Ende August auf deutliche Herausforderungen hingewiesen, insbesondere bei Personal, Räumlichkeiten, Finanzierung und Qualität des Angebots. Er berichtete von einer sehr unterschiedlichen Umsetzung des Rechtsanspruchs.

Bislang gibt es kaum Erfahrungswerte dazu, wie viele Eltern letztlich das Angebot der Ganztagsbetreuung nutzen werden. "Im Moment kalkulieren wir mit der bisherigen Inanspruchnahme von Ferienbetreuungsmodellen. Aber wirklich wissen wir es erst, wenn die ersten Jahre durch sind", betonte Diener. Unklar sei auch, welchen Anteil die Kommunen an den Betriebsmitteln tragen müssten, was wiederum die Höhe der Beiträge beeinflussen könnte, die Eltern zahlen müssen.

Von den Investitionskosten hat der Bund 70 Prozent übernommen, während die restlichen 30 Prozent von den Kommunen getragen werden. Bei den laufenden Kosten stellt der Bund ebenfalls Mittel bereit. "Und jetzt ist die Frage, wie viel davon an die Kommunen weitergegeben wird. Da sind wir in Gesprächen", erläuterte Diener und fügte hinzu: "Wir wollen die kompletten Kosten, die durch den Betrieb entstehen, erstattet bekommen." (dpa/bearbeitet durch Red)

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