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Nachricht vom 08.10.2026
Wirtschaft
Geschenkekauf im Netz: Woran sich Fakeshops vor Weihnachten erkennen lassen
Mit dem Herbst beginnt für viele Haushalte im Kreis Neuwied die Suche nach Weihnachtsgeschenken, und ein großer Teil davon wird inzwischen online bestellt. Betrüger nutzen genau diese Wochen aus. Wer einige Merkmale kennt, kann gefälschte Shops meist schon vor der Bestellung aussortieren.
Symbolfoto (KI generiert)Region. Die Masche ist seit Jahren dieselbe, nur die Ausführung wird besser. Ein Onlineshop wirkt professionell, führt gefragte Markenware und liegt preislich deutlich unter der Konkurrenz. Nach der Überweisung passiert dann nichts mehr. Die Ware kommt nie an, auf Nachfragen antwortet niemand, und einige Wochen später ist die Seite aus dem Netz verschwunden. Rund um die großen Rabattaktionen im November haben solche Fakeshops Hochkonjunktur, weil viele Käufer unter Zeitdruck stehen und ohnehin mit Schnäppchen rechnen.

Typische Warnsignale gefälschter Shops
Der erste Blick sollte der Internetadresse gelten. Falsch geschriebene Markennamen, ungewöhnliche Endungen oder eine Adresse, die mit dem Sortiment erkennbar nichts zu tun hat, sind ein Grund zur Vorsicht. Ebenso aufschlussreich ist das Impressum. Fehlt es ganz, ist der Fall klar. Führt die angegebene Anschrift bei einem Kartendienst zu einem Wohnhaus oder ist das Unternehmen dort gar nicht zu finden, spricht auch das gegen den Anbieter. Seriöse Händler nennen außerdem eine Telefonnummer oder zumindest eine E-Mail-Adresse, unter der tatsächlich jemand erreichbar ist.

Preise, die zu gut klingen
Das auffälligste Merkmal bleibt der Preis. Liegt ein Angebot weit unter dem, was alle anderen Händler verlangen, steckt dahinter selten ein Glücksgriff. Gütesiegel helfen nur bedingt weiter, denn ein Logo lässt sich mit wenigen Klicks kopieren und auf jeder beliebigen Seite einbauen. Ein echtes Siegel ist in der Regel anklickbar und führt zum Aussteller, bei dem der Shop auch gelistet ist.

Vorkasse als einziger Zahlungsweg
Viele Fakeshops zeigen auf der Startseite die Logos bekannter Bezahldienste. Im letzten Schritt der Bestellung bleibt dann aber nur die Überweisung übrig, angeblich wegen einer technischen Störung. Verbraucherschützer raten bei unbekannten Händlern grundsätzlich von Vorkasse ab. Sicherer sind der Kauf auf Rechnung und das Lastschriftverfahren, bei dem sich eine Abbuchung noch bis zu acht Wochen lang zurückholen lässt. Auch Zahlungsdienste mit Käuferschutz bieten eine gewisse Absicherung.

Marktübliche Preise als Orientierung
Ob ein Angebot realistisch ist, lässt sich nur beurteilen, wenn das normale Preisniveau bekannt ist. Deutlich wird das bei Parfüm, das Jahr für Jahr zu den Klassikern unter dem Weihnachtsbaum zählt und je nach Händler und Flakongröße sehr unterschiedlich viel kostet. Wer vorab die üblichen Preise für Damendüfte bei mehreren Anbietern nebeneinander sieht, bekommt ein Gefühl dafür, was ein bestimmter Duft tatsächlich kostet. Hilfreich ist dabei der Grundpreis je 100 Milliliter, weil er verschiedene Füllmengen vergleichbar macht. Ein Shop, der einen aktuellen Markenduft für die Hälfte des sonst niedrigsten Preises anbietet, fällt vor diesem Hintergrund sofort auf.

Kostenlose Prüfung vor der Bestellung
Bleiben Zweifel, hilft ein Werkzeug der Verbraucherzentralen weiter. Sie bieten im Internet eine kostenlose Prüfung verdächtiger Online-Shops an, für die lediglich die Adresse der betreffenden Seite eingegeben werden muss. Das Ergebnis erscheint nach kurzer Wartezeit als Ampel. Grün bedeutet, dass der Shop bisher nicht negativ aufgefallen ist. Bei Gelb sind die Merkmale nicht eindeutig, sodass Impressum und Zahlungsarten selbst noch einmal geprüft werden sollten. Rot steht für kritische Auffälligkeiten, etwa weil die Adresse bereits von anderen Käufern gemeldet wurde.

Eine Garantie ist das Ergebnis nicht. Betrüger wechseln ihre Internetadressen häufig, und eine Seite, die erst seit wenigen Tagen existiert, ist womöglich noch nirgends erfasst. Die Prüfung ersetzt deshalb nicht den eigenen Blick auf Adresse, Impressum und Bezahlmöglichkeiten.

Wenn das Geld bereits überwiesen ist
Wer den Betrug erst nach der Zahlung bemerkt, sollte sofort die eigene Bank anrufen. Eine Überweisung lässt sich nur in einem sehr kurzen Zeitfenster stoppen, manchmal ist es schon nach Sekunden zu spät. Bei einer Lastschrift oder einer Zahlung über einen Dienstleister mit Käuferschutz stehen die Chancen besser. In jedem Fall ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll, die auch über die Onlinewache erstattet werden kann. Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg und Bildschirmfotos der Shopseite sollten vorher gesichert werden, solange die Seite noch erreichbar ist.

Widerrufsfrist bei frühen Bestellungen im Blick behalten
Auch bei seriösen Händlern lohnt vor dem Kauf ein Blick ins Kleingedruckte. Für Onlinebestellungen gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Bei Geschenken, die schon im Oktober oder November bestellt werden, ist diese Frist an Heiligabend längst abgelaufen. Viele Händler verlängern die Rückgabe in der Vorweihnachtszeit freiwillig bis in den Januar, verpflichtet sind sie dazu nicht. Ausgenommen vom Widerruf sind unter anderem personalisierte Artikel wie gravierter Schmuck oder Fotobücher sowie versiegelte Hygieneartikel, sobald die Versiegelung geöffnet wurde. Es empfiehlt sich deshalb, die Rücksendebedingungen vor der Bestellung nachzulesen und die Unterlagen bis nach den Feiertagen aufzubewahren. (prm)
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