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| Pressemitteilung vom 30.09.2026 |
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| Mutmaßliche Kriegsverbrechen in Syrien: Ibrahim A. in Neuwied festgenommen |
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| Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz hat am 30. September einen syrischen Staatsangehörigen in Neuwied festgenommen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, im Jahr 2015 drei Gefangene in Syrien getötet zu haben. |
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Neuwied. Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz haben Ibrahim A. am 30. September im Auftrag der Bundesanwaltschaft festgenommen. Grundlage war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2026. Der Beschuldigte ist nach Angaben der Ermittler dringend verdächtig, ein Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung gemäß Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1 des Völkerstrafgesetzbuchs begangen zu haben.
Vorwurf bezieht sich auf drei Hinrichtungen
Dem Haftbefehl zufolge gehörte Ibrahim A. in Syrien zunächst den staatlichen Streitkräften an. Spätestens im November 2012 soll er sich im Raum Homs einer oppositionellen Miliz angeschlossen und dort als Kommandeur tätig gewesen sein.
Im September oder Oktober 2015 soll er gemeinsam mit weiteren Personen drei vermeintliche Angehörige des syrischen Regimes festgenommen haben. Die Gefangenen seien gezwungen worden, Angriffe auf Ibrahim A. und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen. Wenig später seien die drei Männer hingerichtet worden. Nach dem Vorwurf schoss der Beschuldigte jedem von ihnen aus unmittelbarer Nähe in den Kopf.
Bürgerkrieg seit Anfang 2012
Das syrische Regime ging seit dem Frühjahr 2011 mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker vor. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollten die damalige Protestbewegung frühzeitig unterbunden und die Bevölkerung eingeschüchtert werden. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, in dem insbesondere staatliche syrische Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppen gegeneinander kämpften.
Ibrahim A. sollte noch am 30. September dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser sollte ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden. PM/Red |
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| Pressemitteilung vom 30.09.2026 |
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