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Pressemitteilung vom 15.09.2026
Region
Effiziente Abfallentsorgung im Kreis Neuwied
Die Wertstoffhöfe in Neuwied, Linz und Linkenbach sind zentrale Anlaufstellen für die Entsorgung von Haushalts- und Gartenabfällen im Landkreis Neuwied. Doch nicht nur die Öffnungszeiten sind wichtig zu beachten - auch spezielle Regelungen bei der Anlieferung von überwachungsbedürftigen Abfällen spielen eine entscheidende Rolle.
Abfalltipps. (Quelle: Paula Weidung)Kreis Neuwied. Die drei Wertstoffhöfe in Neuwied, Linz und Linkenbach ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Neuwied, ihre haushaltsüblichen Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Dazu zählen unter anderem alte Batterien, Gartenschläuche und ausgediente Sofas. Es wird empfohlen, sich vor der Anlieferung über die genauen Bestimmungen zu informieren.

Die Wertstoffhöfe sind das ganze Jahr über geöffnet. Von Montag bis Freitag können Abfälle zwischen 8 Uhr und 16 Uhr abgegeben werden, samstags ist dies von 8 Uhr bis 12 Uhr möglich. Die letzte Annahme erfolgt jeweils 15 Minuten vor Schließung. An Feiertagen oder aufgrund interner Schulungen kann es jedoch zu Schließungen kommen. Die Bürger sind angehalten, ein Ausweisdokument oder einen Gebührenbescheid als Nachweis ihrer Zugehörigkeit zum Landkreis Neuwied mitzuführen.

Auf den Wertstoffhöfen können zahlreiche Abfälle wie Papier, Pappe, Grünschnitt, Sperrmüll, Schrott und Elektroaltgeräte entsorgt werden. Besonders bei Elektrogeräten müssen Akkus und Batterien vorher entfernt werden, da Lithium-Ionen-Akkus eine Brandgefahr darstellen. Bis zu zwei Kubikmeter dieser Abfälle werden pro Tag und Fahrzeug kostenfrei angenommen. Renovierungsabfälle, Reifen und Paletten gelten jedoch nicht als Sperrmüll und können nur gegen Gebühr abgegeben werden.

Sonderabfälle in Linkenbach
Der Standort Linkenbach nimmt zusätzlich besonders überwachungsbedürftige Abfälle an. Hierbei müssen strenge Anlieferungsbedingungen eingehalten werden, insbesondere bei künstlicher Mineralfaser, Teerpappe und Asbest. Diese Materialien müssen staubdicht verpackt und entsprechend deutlich gekennzeichnet sein.

Auf dem Gelände der Wertstoffhöfe gilt ein striktes Rauchverbot, auch für E-Zigaretten, um Brände zu vermeiden. Essen und Trinken sind ebenfalls untersagt, um Gesundheitsrisiken durch Bakterien vorzubeugen. Zudem ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und den Anweisungen der Mitarbeitenden Folge zu leisten. (PM/Red)
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