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| Pressemitteilung vom 03.09.2026 |
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| Politik |
| Rheinland-Pfalz plant Neuerungen in der Asylpolitik |
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| Rheinland-Pfalz steht vor bedeutenden Änderungen in seiner Asylpolitik. Die Landesregierung will die Chancen des neuen europäischen Asylsystems nutzen, um den Umgang mit Geflüchteten zu verbessern und effizienter zu gestalten. |
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Mainz. Im Zuge des Inkrafttretens des neuen europäischen Asylsystems plant Rheinland-Pfalz konkrete Schritte zur Anpassung der eigenen Asylpolitik. Innenstaatssekretär Dirk Herber (CDU) kündigte in Mainz an, dass die Frist, ab wann Bewohner einer Aufnahmeeinrichtung des Landes (AfA) als abgängig gelten, verkürzt werden soll. Bisher galten Bewohner als abgängig, wenn sie mehr als drei Tage nicht in der Einrichtung waren; diese Frist soll nun auf zwei Tage reduziert werden. Abgängige Personen werden der Polizei und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemeldet und erhalten keine staatlichen Leistungen mehr.
Zwischen Februar 2025 und August 2026 wurden laut Innenministerium in Mainz rund 1.290 Menschen als abgängig erfasst, von denen über 90 Prozent ausreisepflichtig sind. Um die Datenlage zu verbessern, soll eine neue Software eingeführt werden, die eine bessere Kontrolle der Bewohner ermöglicht, damit diese die Einrichtungen nicht unkontrolliert verlassen können. Dieses Thema wird auch im heutigen Innenausschuss des Landtags behandelt.
Herber betonte zudem, dass das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) den Aufbau sogenannter Sekundärmigrationszentren ermögliche. Rheinland-Pfalz plane, die Voraussetzungen für ein solches Zentrum in einer bestehenden AfA-Einrichtung zu schaffen. Diese Zentren sollen Geflüchtete aufnehmen, die zuerst in einem anderen EU-Land eingereist sind und deren Asylverfahren eigentlich dort bearbeitet werden sollte. "Diese Menschen werden wir dann mit möglichen mehr verfahrenssichernden Maßnahmen belegen und dann in Einrichtungen unterbringen, um sie wieder zurückzuführen in die Länder, die zuständig sind", erklärte Herber.
Das Innenministerium unterstrich, dass Rheinland-Pfalz die neuen rechtlichen Möglichkeiten durch Geas nutzt, um Verfahren besser zu steuern oder Pflichtverletzungen konsequenter zu begegnen. Dies könne verschärfte Meldeauflagen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder sogar eine sogenannte Asylverfahrenshaft umfassen. Dabei müsse stets der Einzelfall betrachtet werden, so Herber. (dpa/KI/Red)
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| Pressemitteilung vom 03.09.2026 |
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