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Pressemitteilung vom 21.08.2026
Rheinland-Pfalz
Steigende Steuerbelastung in Rheinland-Pfalz: Unternehmen unter Druck
Die Steuerbelastung für Unternehmen in Rheinland-Pfalz nimmt weiter zu. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft des Bundeslandes warnt vor den Auswirkungen dieser Entwicklung. Besonders die Einführung gesplitteter Hebesätze bei der Grundsteuer B sorgt für Besorgnis.
Hohe Steuern. (Quelle: Pixabay)Koblenz. Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz hat die Steuerentwicklung im Land analysiert und kommt zu dem Schluss, dass die Steuerlast für Unternehmen 2026 weiter steigt. Besonders kritisch sehen die Industrie- und Handelskammern die Einführung gesplitteter Hebesätze bei der Grundsteuer B in mehreren Kommunen, die teils deutlich höhere Sätze für gewerblich genutzte Grundstücke mit sich bringen. Diese Maßnahme betrifft nun 18 von 47 der größten Kommunen, was 38 Prozent entspricht.

Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft, erklärt: "Zusätzliche Steuererhöhungen treffen die Unternehmen in einer ohnehin angespannten Lage - gerade in strukturschwächeren Regionen." Er betont, dass diese Belastungen die Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung schwächen. Die IHKs fordern daher Bund und Land auf, die geplanten Steuermaßnahmen zu überdenken.

Weitere Besteuerungen
Ein weiteres Problem stellt die geplante Erhöhung der sogenannten Reichensteuer dar, die viele mittelständische Betriebe zusätzlich belasten könnte. Auch die Pläne der Bundesregierung zur Besteuerung von Alkohol, Schaumwein, Tabak und Zucker könnten negative Auswirkungen auf die starke Getränke- und Tabakwarenbranche in Rheinland-Pfalz haben.

Bei der Gewerbesteuer bleibt eine neue Erhöhungswelle aus, doch Entlastung ist nicht in Sicht. Die Hebesätze verharren vielerorts auf hohem Niveau. Nur Alzey hat seinen Satz um 35 Punkte auf 420 Prozent erhöht. Betzdorf bleibt mit 510 Prozent an der Spitze, gefolgt von Mainz mit 460 Prozent und Lahnstein mit 450 Prozent.

Florian Steidl, wirtschaftspolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft, merkt an: "Die gesplitteten Hebesätze bewegen sich rechtlich auf einer unsicheren Grundlage." Erste Gerichtsentscheidungen in Nordrhein-Westfalen zeigen, dass einige Kommunen ihre differenzierten Hebesätze zurückgenommen haben. (PM/Red)
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