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Nachricht vom 28.07.2026
Region
Von der Welle erfasst: Aqua-Sports Westerwald kämpft gegen Beschluss der VG Dierdorf
Der Verein Aqua-Sports Westerwald steht vor einer unerwarteten Herausforderung. Die Verbandsgemeinde Dierdorf hat beschlossen, den Vertrag über die Nutzung des Hallenbads nicht zu verlängern. Welche Auswirkungen dies auf die beliebten Kurse hat, bleibt abzuwarten. Die Verbandsgemeinde begründet in einer Stellungnahme ausführlich diesen Schritt.
Mitglieder des Vereins Aqua-Sports Westerwald vor dem Dierdorfer Hallenbad. Foto: Wolfgang TischlerDierdorf. Der ortsansässige Verein Aqua-Sports Dierdorf bietet im örtlichen Hallenbad ein effektives Ganzkörpertraining im Wasser an. Unter Anleitung qualifizierter Trainer werden hier Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination gefördert. Der natürliche Wasserwiderstand ermöglicht ein intensives Training der Muskeln, während die Gelenke geschont werden. Besonders beliebt sind die Aquacycling-Kurse, bei denen Teilnehmer auf speziellen Fahrrädern im brusttiefen Wasser trainieren. Diese Kurse sind für alle Altersgruppen und Fitnesslevel geeignet und werden von vielen Krankenkassen unterstützt.

Am 13. Februar 2027 endet jedoch der aktuelle Nutzungsvertrag des Vereins mit dem Hallenbad. In einem Schreiben der Verbandsgemeinde Dierdorf, unterzeichnet vom Bürgermeister Seiler, wurde dem Verein mitgeteilt, dass der Vertrag aus Eigenbedarf nicht verlängert wird. Auch für die Kooperation mit der Gutenbergschule stehen keine Schwimmzeiten mehr zur Verfügung.

Diese Entscheidung sorgt beim Verein und seinen Mitgliedern für großes Unverständnis. "Die Gesundheit wird hier mit Füßen getreten", äußerte sich ein Mitglied enttäuscht. Auch der Ausschluss der Kinder aus den Schwimmkursen stößt auf herbe Kritik innerhalb des Vereins: „Bundesweit wird vehement gefordert, dass die Kinder schwimmen lernen. In Dierdorf soll ihnen nun der Zugang zu Kursen verwehrt werden?“

Die Verbandsgemeinde nimmt auf unsere Anfrage wie folgt Stellung:
"Mit Verwunderung haben wir die geplante Berichterstattung zur Zukunft der Aqua-Sports-Kurse im Hallenbad Dierdorf zur Kenntnis genommen. Einige der darin erhobenen Vorwürfe und Schlussfolgerungen bedürfen sicherlich einer sachlichen Klarstellung.
Zunächst ist festzuhalten, dass die Nutzung des Hallenbads durch den Verein Aqua-Sports Westerwald von Beginn an auf einer zeitlich befristeten Vereinbarung beruhte. Diese Befristung war allen Beteiligten bekannt und wurde im Rahmen der Vertragsgestaltung ausdrücklich vereinbart. Eine dauerhafte Überlassung der Nutzungszeiten war zu keinem Zeitpunkt zugesichert.

Hinzu kommt, dass der Verein Aqua-Sports Westerwald erst nach seiner Abspaltung von einem seit Langem in der VG existierenden Turn- und Sportverein gegründet wurde und erst seit Kurzem den Vereinssitz in die Verbandsgemeinde Dierdorf verlagert hat. Die bislang genutzten Wasserzeiten waren ursprünglich dem Turn- und Sportverein zugeordnet und wurden dem neu gegründeten Verein im Rahmen der befristeten Vereinbarung zur Verfügung gestellt.

Die Entscheidung, den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht zu verlängern, erfolgt nicht willkürlich, sondern aufgrund eines konkreten Eigenbedarfs der Verbandsgemeinde. Künftig werden diese Wasserzeiten genutzt, um das Angebot an dringend benötigten Schwimmkursen auszubauen. Hierzu zählen insbesondere Schwimmkurse für Kinder sowie Angebote für Erwachsene, die bislang nicht oder nur eingeschränkt schwimmen gelernt haben. Der Erwerb der Schwimmfähigkeit ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Gesundheitsvorsorge.

Auch die im Pressebericht dargestellte Situation der Gutenbergschule entspricht nicht den Tatsachen. Als Träger unserer Grundschule ist sich die Verbandsgemeinde ihrer Verantwortung für den Schwimmunterricht bewusst. Die Schülerinnen und Schüler werden auch künftig die Möglichkeit erhalten, im Rahmen des schulischen Angebots am Schwimmunterricht teilzunehmen. An dieser wichtigen Unterstützung wird sich nichts ändern.

Die Entscheidung gegen eine Vertragsverlängerung ist das Ergebnis einer notwendigen Priorisierung der Hallenbadkapazitäten im Interesse der Allgemeinheit. Die vorhandenen Wasserzeiten sind nur begrenzt verfügbar und werden unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses und der aktuellen Bedarfe einzusetzen."
woti
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