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Pressemitteilung vom 20.07.2026
Region
Tötungsdelikt: Tragisches Ereignis im Seniorenheim Neuwied
In einem Seniorenheim in Neuwied ereignete sich am 12. Juli 2026 ein schockierender Vorfall. Eine 75-jährige Frau wurde tot aufgefunden, und der Verdacht richtet sich gegen ihren Ehemann. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
SymbolbildNeuwied. Am 12. Juli 2026 wurde eine 75-jährige Bewohnerin eines Seniorenheims in Neuwied leblos auf der Toilette ihres Zimmers entdeckt. Nach einer Krankenhausbehandlung war sie vorübergehend in dem Heim untergebracht. Die Polizei geht von einem Tötungsdelikt aus.

Der 80-jährige Ehemann der Verstorbenen steht im dringenden Verdacht, die Tat begangen zu haben. Er hatte seine Frau am Nachmittag des Tattages besucht und mit ihr einen Spaziergang unternommen. Im Anschluss daran soll er sie in ihrem Pflegezimmer erwürgt oder erdrosselt haben.

Am selben Tag wurde der Beschuldigte an seiner Wohnanschrift vorläufig festgenommen. Am 13. Juli wurde er der Haftrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) erließ. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

Massive Strangulation
Die Obduktion des Leichnams, durchgeführt vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz, deutet darauf hin, dass der Tod durch massive Strangulation verursacht wurde. Der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten ergibt sich auch aus einem Telefonat, in dem er die Tat gegenüber einer Ärztin zugab. Bisher hat er sich jedoch nicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geäußert und nutzt sein Schweigerecht. Weitere Details zum Ermittlungsstand sind derzeit aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht verfügbar.

Rechtliche Hinweise:
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Er dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens und gegebenenfalls des gerichtlichen Strafverfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (PM/Red)
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