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| Nachricht vom 20.07.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Rheinland-Pfalz: Geringe Nutzung von Teilhabe-Geldern für Kinder |
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| Eine Analyse der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich bei der Nutzung von Teilhabe-Geldern für Kinder und Jugendliche das Schlusslicht bildet. Nur ein Bruchteil der anspruchsberechtigten jungen Menschen erhält die finanzielle Unterstützung. |
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Gütersloh. Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherung beziehen, haben in Rheinland-Pfalz Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro zur sozialen und kulturellen Teilhabe - doch dieser erreicht nur wenige. Lediglich etwa 9 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen erhalten diese Unterstützung, wie die Bertelsmann-Stiftung analysiert hat. Im Bundesdurchschnitt liegt die Quote bei 18,3 Prozent. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 4,2 Prozent (bundesweit: 12,1 Prozent). Rheinland-Pfalz ist somit bundesweit das Schlusslicht.
Der Teilhabebetrag wurde vor 15 Jahren eingeführt, zusammen mit Zuschüssen für andere Bereiche wie Schulbedarf. In Rheinland-Pfalz erhalten 76 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, deren Familien Grundsicherung bekommen, die jährliche Unterstützung von 195 Euro für Schulmaterialien. Das gemeinsame Mittagessen nehmen jedoch nur 28 Prozent der Kinder in Anspruch. Bei den älteren Jugendlichen liegen beide Quoten deutlich niedriger: Etwas mehr als die Hälfte erhält den Zuschuss zum Schulbedarf; das Mittagessen nutzen nur rund 6 Prozent.
Die Inanspruchnahme der Hilfen ist stark vom Wohnort abhängig. Während in Schleswig-Holstein 59 Prozent der Berechtigten die Leistungen nutzen, sind es in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. Berlin und Hamburg weisen ähnlich niedrige Quoten wie Rheinland-Pfalz auf. Antje Funcke von der Bertelsmann-Stiftung erklärt: "Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig." Unterschiedliche Antragsverfahren und komplexe Formulare erschweren den Zugang zu den Leistungen.
Die Stiftung fordert daher eine Vereinfachung des Zugangs zu den Geldern, um auch die Verwaltungsarbeit der Kommunen zu entlasten. Die Gelder sollten ohne zusätzliche Anträge ausgezahlt werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket, das 2011 von der damaligen Bundesregierung eingeführt wurde, soll den finanziellen Bedarf für Bildung und Teilhabe bei Kindern und Jugendlichen decken. Es umfasst unter anderem Ausflüge, Schülerbeförderung, gemeinsames Mittagessen, Lernförderung, Sportvereine, Musikunterricht und Ferienfreizeiten. (dpa/bearbeitet durch Red) |
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| Nachricht vom 20.07.2026 |
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