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| Pressemitteilung vom 14.07.2026 |
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| Rheinland-Pfalz |
| Zugbegleiter-Urteil: Revisionen nach tödlichem Angriff eingereicht |
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| Nach dem Urteil im Fall des getöteten Zugbegleiters in Rheinland-Pfalz gibt es neue Entwicklungen. Sowohl die Nebenklage als auch die Verteidigung haben das Urteil angefochten. |
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Zweibrücken. Nach dem Urteil gegen einen 26-jährigen Angeklagten, der wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde, sind mehrere Revisionen eingelegt worden. Das Landgericht Zweibrücken informierte darüber, dass zwei Nebenklagevertreter sowie die Verteidigung Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht haben. Dieser wird nun prüfen, ob das Urteil Rechtsfehler enthält.
Der Vorfall ereignete sich bei einer Ticketkontrolle Anfang Februar, als der Grieche den 36-jährigen Schaffner so schwer am Kopf verletzte, dass dieser später an einer Hirnblutung starb. Der Auslöser für die Tat war das Fehlen eines gültigen Fahrscheins, weshalb der Angeklagte aussteigen sollte.
Die Vertreter der Nebenklage, die die Interessen der Familie des Opfers vertreten, kritisieren, dass das Gericht keinen Tötungsvorsatz angenommen hat. Sie hatten eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags gefordert. Die Verteidigung hingegen argumentiert, dass es sich um einen minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge handelt. "Ich finde, das Strafmaß ist zu hoch angesetzt", äußerte die Anwältin Barbara Schamma. (dpa/bearbeitet durch Red)
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| Pressemitteilung vom 14.07.2026 |
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