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Nachricht vom 13.07.2026
Rheinland-Pfalz
Gericht erlaubt Sprudelbetrieben vorerst Wasserentnahme im Nationalpark Hunsrück-Hochwald
Zwei Sprudelbetriebe dürfen trotz eines verhängten Verbots weiterhin Wasser aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab damit den Eilanträgen der Unternehmen statt.
Justizzentrum in Koblenz. Foto: Thomas Frey/dpaKoblenz. Zwei Sprudelbetriebe im Nationalpark Hunsrück-Hochwald haben einen vorläufigen Erfolg erzielt: Sie dürfen weiterhin Wasser fördern, obwohl ihnen im April die Einstellung der Entnahme vorgeschrieben worden war. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, indem es den Eilanträgen der Firmen stattgab. Die Betriebe können somit ihre Brunnen weiter nutzen.

Das Gericht erklärte, dass derzeit das Interesse der Unternehmen überwiege, die Wasserentnahme fortzuführen. Ein sofortiger Stopp hätte «erhebliche und teilweise nicht mehr rückgängig zu machende wirtschaftliche Konsequenzen». Bisher seien keine stichhaltigen Argumente ersichtlich, dass die Wasserentnahme negative Auswirkungen auf die Oberflächengewässer habe.

Gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 1. Juli 2026 (4 L 586/26.KO und 4 L 587/26.KO) kann beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschwerde eingelegt werden. Der Fall ist noch nicht rechtskräftig entschieden. (dpa/bearbeitet durch Red)
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