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Nachricht vom 08.07.2026
Region
Ärger über E-Scooter-Fahrer in Neuwied: Polizei nimmt Beschwerden ernst
Seit 2019 sind E-Scooter in Deutschland zugelassen. Während sie sich einerseits großer Beliebtheit als unkompliziertes Fortbewegungsmittel erfreuen, sorgen sie bei anderen Verkehrsteilnehmern für Ärger. Wir haben bei der Polizei in Neuwied nachgehört, wie die Situation in der Stadt ist.
E-Scooter werden immer häufiger genutzt. (Symbolbild: Pixabay)Neuwied. Werner H. ist es "ein großes Anliegen, die momentane Situation in der Neuwieder Innenstadt mitzuteilen." So beginnt ein Schreiben an den NR-Kurier, in dem H. seine Erfahrungen mit E-Scooter-Fahrern schildert. Bereits vor zwei Jahren habe er sich an die Stadt Neuwied und die Polizei gewandt, um auf die Situation aufmerksam zu machen, erklärt er. Dennoch könne er bislang keine Verbesserung feststellen: "Es wird schlimmer und schlimmer. Wie oft, dass ich aus der Haustür kam oder auf dem Bürgersteig nur noch eine Handbreit entfernt war und beinahe von einem E-Scooter getroffen wurde - und das mit einer rasanten Geschwindigkeit! Oft sehe ich auch zwei Personen auf dem Gerät, obwohl das verboten ist. Nicht auszudenken, wenn die E-Scooter bei der Geschwindigkeit eine Person treffen!"

Die Schilderungen des Neuwieder Bürgers mögen auf individuellen Erfahrungen beruhen, Einzelfälle sind sie dennoch nicht. "Die Zahl der E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ist weiter gestiegen", teilte das Statistische Bundesamt im Juli des vergangenen Jahres mit. "Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Deutschland 11.944 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden - das waren 26,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor (9.425 Unfälle). Dabei kamen insgesamt 27 Menschen ums Leben (…). Die Zahl der Todesopfer ist damit gegenüber 2023 ebenfalls gestiegen, damals starben 22 Menschen bei E-Scooter-Unfällen." Laut Statistischem Bundesamt sind besonders junge Menschen in E-Scooter-Unfälle verwickelt, 48,6 Prozent der im Jahr 2024 verunglückten E-Scooter-Fahrenden waren jünger als 25 Jahre, 82 Prozent waren jünger als 45 Jahre.

E-Scooter auf Gehwegen verboten
Die häufigste Unfallursache im Zusammenhang mit E-Scootern ist laut Statistischen Bundesamt die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege (21,2 Prozent). E-Scooter-Fahrer müssen, falls vorhanden, Fahrradwege oder Schutzstreifen nutzen. Ansonsten sollen sie auf Fahrbahnen oder Seitenstreifen ausweichen - das Fahren auf Gehwegen ist verboten. Dabei sind Fußgänger laut Statistik besonders durch E-Scooter gefährdet: Bei Unfällen von E-Scootern mit Autos waren E-Scooter-Fahrende nur in 35,2 Prozent der Fälle die Hauptverursacher. Bei Unfällen mit Fahrradfahrenden waren es 72,7 Prozent und bei Unfällen mit Fußgängern waren es 87,7 Prozent der Unfälle, an denen E-Scooter-Fahrer die Hauptschuld trugen.

Auch das Fahren unter Alkoholeinfluss gehört in der Statistik zu häufigeren Unfallursachen bei E-Scooter-Fahrern (12,4 Prozent), darauf folgt das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit (8 Prozent) und Missachtung der Vorfahrt (6,2 Prozent). Das Statistische Bundesamt gibt aber auch an, dass E-Scooter im Unfallgeschehen insgesamt "eine vergleichsweise geringe Rolle" spielen: "2024 registrierte die Polizei insgesamt 290.701 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, lediglich an 4,1 Prozent war ein E-Scooter-Fahrer oder eine E-Scooter-Fahrerin beteiligt."

Polizei Neuwied: Beschwerden über E-Scooter-Fahrer werden geprüft
Die Polizei Neuwied erklärt auf Anfrage, dass "dass die Beschwerden im Zusammenhang mit E-Scootern in den letzten Jahren, mit der gleichzeitig ansteigenden Nutzung als modernes Verkehrsmittel, zugenommen haben". Und das nimmt man Ernst: "Jeder Beschwerdeeingang bei der Polizeiinspektion Neuwied wird dabei genauestens geprüft." Die Polizei Neuwied weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Beschwerden über E-Scooter-Fahrer "im Beschwerdevergleich mit andere Verkehrsteilnehmerarten wie zum Beispiel Radfahrer nicht signifikant höher liegen." Auch der Inhalt der Beschwerden sei ähnlich, meist gehe es um das widerrechtliche Befahren von Gehwegen oder Fußgängerzonen, die Nutzung des Verkehrsmittels durch mehrere Personen oder "auch ein individuell, wahrgenommenes nicht angepasstes Verkehrsverhalten".

Auch die Polizei Neuwied führt eine Statistik in Zusammenhang mit Unfällen, an denen E-Scooter beteiligt sind. So wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Neuwied 23 Unfälle im Jahr 2023 und 41 Unfälle im Jahr 2024 mit Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen registriert. Ein aussagekräftiger Vergleich zum aktuellen Jahr kann nach Angaben der Polizei noch nicht getroffen werden, allgemein "dürfte hier der Anstieg der Unfallzahlen proportional zum Anstieg der tatsächlichen Nutzung als ‚neues‘ Verkehrsmittel zu sehen sein." Ein ähnlicher Zusammenhang habe bereits mit dem E-Bike-Boom vor einigen Jahren festgestellt werden können.

Fast täglich Verkehrskontrollen
Die Verkehrssicherheit spielt auch in Neuwied eine große Rolle. "Für den Bereich der Polizeiinspektion Neuwied ist die Kontrolle des öffentlichen Verkehrsraumes mit all seinen Fassetten ein gesetztes Schwerpunktthema", erklärt die Polizei. In der Konsequenz werden fast täglich "themenbezogene Kontrollen (Radfahrer, E-Scooter, Tuner und so weiter)" durchgeführt. Auch Großkontrollen werden in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung des Ordnungsamtes vollzogen. Bei den Kontrollen komme es auch zur Ahndung von Verwarnungen oder dem Einleiten von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.

"Nach der Einführung von Elektrokleinstfahrzeugen finden diese, vor allem bei der jüngeren Bevölkerung, einen immer größer werdenden Zuspruch. Hier kann es auch aufgrund eines noch nicht rechtlich, gefestigten Umgangs mit den Regeln des Straßenverkehrs zu einem unterschiedlich ausgeprägten Fehlverhalten kommen", so das Fazit der Polizei in Neuwied. Deswegen sei es aus polizeilicher Sicht umso wichtiger, Neuerungen und Trends im Bereich von Verkehrsmitteln genau zu beobachten, bei den jeweiligen Nutzergruppen frühzeitig aufklärend tätig zu werden und durch gezielte Kontrollen die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
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