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Nachricht vom 27.06.2026
Region
Millionengewinn im Lotto und Post vom Staatsanwalt – wie ein Sechser im Lotto zum Albtraum werden kann
Der Lottojackpot ist gefüllt. Und wir alle träumen von einem Sechser mit Superzahl. Doch der Traum vom Lottogewinn kann schnell zum Albtraum werden, wenn man zusätzlich zur Gewinnbenachrichtigung Post vom Staatsanwalt erhält und nicht nur um den Gewinn bangen, sondern auch mit einer Anklage und einer Strafe rechnen muss.
Symbolbild. (KI-generiert)Region. Franz Kaiser (Name fiktiv), ein rüstiger Rentner aus einer Gemeinde im Westerwaldkreis, kann sein Glück kaum fassen. Endlich ist sein Herzenswunsch in Erfüllung gegangen. Bei der Tippabgabe zum Samstagslotto hat er den Haupttreffer erzielt und drei Millionen Euro gewonnen. Davon, so dachte er, kann er sich seine lang gehegten Träume erfüllen: ein Häuschen im Grünen, ein neues Auto und ein Wohnmobil. Dann bleibt immer noch so viel Geld übrig, dass er zukünftig ein sorgenfreies Leben führen kann.

Doch dieser Traum könnte wie eine Seifenblase platzen, denn drei Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung erhielt er Post vom Staatsanwalt. Er wird beschuldigt, an einem illegalen Glücksspiel teilgenommen zu haben, und wird zur Anhörung vorgeladen. Diese Nachricht traf Franz Kaiser wie ein Schlag. Wie kann es sein, so dachte er, dass er der Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel bezichtigt wird, hatte er den Tipp doch online über ein Lottoportal bei einem Lottoanbieter abgegeben?

Die Falle der ausländischen Online-Anbieter
So suchte Franz Kaiser Rat bei der Verbraucherzentrale. Dort erfuhr er, dass der Lottoanbieter seinen Sitz im Ausland hat und für Deutschland keine Zulassung als Glücksspielanbieter besitzt, da dieser nicht auf der sogenannten Whitelist aufgeführt ist, in der alle Anbieter genannt sind, die in Deutschland Glücksspiele durchführen dürfen. Und ihm wurde mitgeteilt, dass er durch seine Tippabgabe bei diesem Anbieter an einem illegalen Glücksspiel teilgenommen und sich strafbar gemacht hat, weil dies nach deutschem Recht verboten ist. Denn im § 285 Strafgesetzbuch (StGB) ist geregelt, dass eine Beteiligung an einem illegalen Glücksspiel mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geahndet werden kann. Und sollte der Gewinn auf seinem Bankkonto gutgeschrieben werden, kann dieses Geld im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens als Tatertrag von der Behörde sogar eingezogen werden.

Franz Kaiser wurde außerdem darüber aufgeklärt, dass er bei diesem Lottoanbieter statt eines Lottoscheins in Wahrheit einen Wettschein abgegeben hat. Dabei hat er auf die Zahlen gewettet, die in Deutschland beim Samstagslotto gezogen werden. Gewinne, die mit diesem Wettschein erzielt werden, werden dabei von einer Versicherung und nicht vom Deutschen Lottoblock ausgezahlt.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen
Dabei hätte Franz Kaiser sich nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Anbieters durchlesen müssen, denn mit der Eröffnung seines Kontos musste er den AGB ausdrücklich zustimmen. Denn in diesen AGB steht, dass es sich bei der Abgabe des Scheins um ein Wettgeschäft handelt und dass die Teilnahme in einigen Ländern illegal sein kann. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es Sache des Spielers ist, die Legalität der Teilnahme zu prüfen. Doch das hat Franz Kaiser nicht getan. Denn angesichts der vielen dort aufgeführten Seiten hatte er keine Lust, sich durch die einzelnen Paragrafen der Geschäftsbedingungen durchzuarbeiten.

Die Annahme, dass ein Anbieter über eine EU-Lizenz und die Zulassung als Glücksspielausrichter in einem EU-Ausland verfügt und man davon ausgehen muss, dass die Glücksspielteilnahme von Deutschland aus deshalb legal ist, ist ein Trugschluss. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass diese Aussage nicht mit dem deutschen Recht vereinbar ist, und hat dafür eine indirekte Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Für Glücksspiele, die in Deutschland angeboten werden, ist deshalb zwingend eine Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) notwendig.

Meldepflichten bei hohen Geldsummen
Die Rechtslage besagt, dass ein Verfahren eingeleitet werden muss, wenn konkrete Tatsachen den Verdacht der Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel nach § 285 StGB begründen. Ob eine Anklage erhoben wird, entscheidet der Staatsanwalt nach Abwägung der vorliegenden Gegebenheiten.

Dass die Finanzbehörde und dadurch auch der Staatsanwalt von einem Lottogewinn erfahren, liegt am Geldwäschegesetz. Denn Banken sind dazu verpflichtet, die Behörden zu informieren, wenn ein ungewöhnlich hoher Geldbetrag auf einem Konto eingeht und von wem dieser Betrag überwiesen wurde. Das Kuriose dabei: Sollte Franz Kaiser mit einem blauen Auge davonkommen und den Lottogewinn behalten dürfen, ist dieser steuerfrei, da ein Lottogewinn oder der Gewinn bei einem Glücksspiel oder einer Wette nicht zu den im Einkommensteuergesetz definierten Einkunftsarten zählt.
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