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Pressemitteilung vom 24.06.2026
Region
Landrat fordert strengere Einbürgerungskriterien im Kreis Neuwied
Die steigenden Einbürgerungszahlen im Kreis Neuwied alarmieren Landrat Achim Hallerbach. Er sieht die Notwendigkeit, die bestehenden Kriterien für die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft zu überdenken und anzupassen.
Symbolbild: Pixabay.Kreis Neuwied. Angesichts der rapide ansteigenden Einbürgerungszahlen fordert Landrat Achim Hallerbach eine Überprüfung der aktuellen Beurteilungskriterien: "Die aktuelle Entwicklung der Einbürgerungszahlen ist ein Alarmzeichen. Vor dem Hintergrund, dass die Erteilung einer Staatsbürgerschaft nicht bloß ein nützliches Werbegeschenk ist, wird die Einbürgerung leider zu leicht gemacht. Die derzeit geltenden Regelungen sind nicht konsequent genug und sollten daher angepasst werden."

Hallerbach zielt dabei insbesondere auf den Einbürgerungstest und die Sprachprüfung ab. Er spricht sich für eine Rückkehr zur Einbürgerungsfrist von acht Jahren aus: "Es müssen funktionierende Kontrollmechanismen installiert werden, um besser feststellen zu können, ob und in welchem Grad die Zustimmung zu den Inhalten unseres Grundgesetzes und zu unserem Staatswesen überhaupt glaubhaft ist", so der Landrat weiter.

Im Kreis Neuwied könnte die Zahl der Einbürgerungen in diesem Jahr einen neuen Höchststand erreichen. Bereits im vergangenen Jahr verzeichnete der Landkreis mit 979 Einbürgerungen ein Rekordniveau. Landesweit lag 2025 nur Mainz mit 995 Neubürgern davor. Bundesweit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge an, wobei die meisten Eingebürgerten aus Syrien stammen.

Der Landrat kritisiert auch die Form des aktuell geltenden Einbürgerungstests, bei dem Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung lediglich in einem Multiple-Choice-Test abgefragt werden. Dieser Test kann beliebig oft wiederholt werden, ohne Sperrzeit. Von 33 Fragen müssen nur 17 richtig beantwortet werden. Auch die Beherrschung der deutschen Sprache steht im Fokus. Während in Deutschland das B1-Sprachzertifikat als Nachweis genügt, erfordert die Bewerbung um die Staatsbürgerschaft in anderen Ländern eine freie Rede vor einer Kommission.

Das Referat Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen der Kreisverwaltung Neuwied, in dem Klaus Flesch, Carsten Schäfer, Heike Hanf-van der Steen und Lara Teichröb tätig sind, hat alle Hände voll zu tun. Mit 731 Anträgen (Stand 23. Juni 2026) ist bereits weit über die Hälfte aller Anträge erreicht, die 2025 mit insgesamt 1.146 Eingaben zu Buche schlugen.

"Was das Gesetz hergibt, nutzen wir. Unsere an den Rechtsgrundsätzen strukturierte Arbeitsweise ist bestimmt ein Vorteil. So wird in einem ersten Informationsgespräch vor der Antragstellung, für die eine Bewilligungsgrundlage von vorneherein fehlt, abgeraten", erklärt Klaus Flesch.

Seit Ende 2025 muss die Identität aller Einbürgerungsbewerber durch einen Reisepass nachgewiesen werden. Der Personalausweis reicht auch für EU-Bürger nicht mehr aus. Bei falschen Angaben oder gefälschten Zertifikaten wird eine Sperrfrist von zehn Jahren verhängt. Doch selbst bei korrekten Unterlagen bleibt das entscheidende Kriterium ein glaubhaftes Bekenntnis zum Grundgesetz. "Bei jeder Einbürgerung setzt der Gesetzgeber ein glaubhaftes Bekenntnis zum Grundgesetz mit dem Respekt der Menschenwürde und das Wissen um die weiteren wichtigen Inhalte darin voraus. Ohne diese Voraussetzung ist eine deutsche Staatsbürgerschaft nicht möglich", so Landrat Hallerbach. PM/Red
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