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| Pressemitteilung vom 23.06.2026 |
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| Region |
| Neuer Online-Dienst vereinfacht Tierhaltungs-Meldungen im Kreis Neuwied |
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| Die Kreisverwaltung Neuwied hat einen neuen digitalen Service eingeführt, der es den Bürgern ermöglicht, ihre Tierhaltungen bequem von zu Hause aus online zu melden. Dieser Fortschritt ersetzt das bisherige Papierverfahren. |
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Kreis Neuwied. Tierhaltungen im Kreis Neuwied können nun einfach und schnell online angemeldet, aktualisiert oder abgemeldet werden. Der neue Service erleichtert auch die Übertragung auf neue Halter. Diese digitale Lösung ersetzt die bisherigen papierbasierten Verfahren und soll den Prozess der Antragstellung erheblich vereinfachen.
Nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) sind bestimmte Tierhaltungen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Dazu zählen insbesondere Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer wie Pferde und Esel, Geflügelarten wie Hühner und Enten, Gehegewild, Kameliden wie Lamas und Alpakas sowie Bienen. Hunde und Katzen sind von dieser Anzeigepflicht ausgenommen.
Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, den Beginn, Änderungen sowie die Beendigung einer anzeigepflichtigen Tierhaltung der zuständigen Behörde mitzuteilen. Diese Pflicht besteht bereits ab dem ersten Tier, weshalb sie auch für Hobbyhalter relevant ist. Welche Tierarten im Einzelnen anzeigepflichtig sind, ergibt sich aus den Bestimmungen der Viehverkehrsverordnung, die im Bundesrecht eingesehen werden kann.
Der neue Online-Dienst steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung zur Verfügung. Jährlich bearbeitet der Amtstierärztliche Dienst der Kreisverwaltung etwa 150 Meldungen von Tierhaltungen. Mit dem neuen Service sollen die Verfahren für die Bürger einfacher und schneller gestaltet werden. Die erforderlichen Angaben werden Schritt für Schritt abgefragt, was Rückfragen reduzieren und die Bearbeitung beschleunigen kann. (PM/Red) |
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| Pressemitteilung vom 23.06.2026 |
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